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Versbuch

Form

Lange Gedichte: ab vierzig Zeilen

Hier stehen 1.035 Gedichte mit mindestens vierzig Zeilen, das umfangreichste hat 901. Die Zeilenzahl ist bei jedem Stück ausgezählt und angegeben, sodass sich vor dem Öffnen abschätzen lässt, was ein Vortrag an Zeit kostet. Für eine Rede, eine Andacht oder einen Leseabend ist das meist die erste Frage.

1.035 Gedichte von 54 Verfasserinnen und Verfassern

Alle Gedichte: Lange Gedichte

Kürzestes zuerst. Jede Zeilenzahl ist gezählt, nicht geschätzt.

Was ein langes Gedicht verlangt – und wofür es sich eignet

Vierzig Zeilen sind die Untergrenze dieser Seite, und sie ist mechanisch gesetzt: gezählt wird, was an Verszeilen im Text steht, Leerzeilen zwischen den Strophen bleiben außen vor. Nach oben ist die Spanne weit, das längste Stück im Bestand kommt auf 901 Zeilen. Zwischen diesen beiden Marken liegen 1.035 Gedichte. Kein Text erscheint hier gekürzt; wo ein Gedicht in Abschnitte oder Gesänge zerfällt, sind sie vollständig enthalten. Wer nur wenige Zeilen braucht, ist auf einer Seite mit knapperen Formen besser aufgehoben.

Die häufigsten Verfasser sind andere als bei den knappen Formen. Rudolf Lavant steht mit 168 langen Gedichten an der Spitze, Theodor Fontane folgt mit 100, Gustav Schwab mit 78 und Louise Otto-Peters mit 74. Danach kommen Heinrich Heine mit 65, Conrad Ferdinand Meyer mit 51, Kurt Tucholsky mit 47 und Joachim Ringelnatz mit 42. Dass Fontane, Heine und Ringelnatz auch bei den kurzen Formen weit oben stehen, heißt nur: sie haben in beiden Umfängen gearbeitet. Für die Suche lohnt es sich, den Verfasser und die Zeilenzahl zusammen zu betrachten.

Direkt an der Vierzig-Zeilen-Marke liegt eine ganze Gruppe. Christian Fürchtegott Gellert ist dort mit „Das Füllen“ und „Die beiden Mädchen“ aus der Ausgabe von 1769 vertreten, beide mit genau vierzig Zeilen. Franz Grillparzers „Abschied von Gastein“ von 1872 hat denselben Umfang und beginnt mit „Die Trennungsstunde schlägt, und ich muß scheiden,“. Frank Wedekind steht mit „Das Goldstück“ und „Die sieben Heller“ von 1905 dort, Detlev von Liliencron mit dem „Weihnachtslied“ von 1902, Ferdinand Freiligrath mit „Freie Presse“ von 1886. Vierzig Zeilen sind der bequemste Einstieg in diese Seite.

Conrad Ferdinand Meyer stellt in der Ausgabe von 1882 gleich mehrere Vierzigzeiler: „Das Strandkloster“, „Der Daxelhofen“, „Der Mönch von Bonifazio“, „Jung Tyrrel“, „Kaiser Friedrich der Zweite“, „König Etzel’s Schwert“ und „Weinsegen“. An den Anfängen ist zu sehen, dass hier Figuren auftreten und gesprochen wird: „Corsen, löst des Portes Ketten! Jede Hoffnung ist verschwunden!“ eröffnet den „Mönch von Bonifazio“, „Jung Tyrrel, fuhrest über See?“ das Stück gleichen Namens. Wie eine Ballade sieht das aus – die Formangabe wird auf diesen Seiten trotzdem nur dort gesetzt, wo die Quelle selbst sie nennt. Länge und wörtliche Rede allein genügen dafür nicht.

Beim Vorlesen entscheidet der Umfang über fast alles andere. Vierzig bis sechzig Zeilen lassen sich in einem Zug sprechen und halten eine Trauerfeier oder eine Ansprache nicht auf. Ab etwa hundert Zeilen braucht ein Vortrag eine Vorbereitung: eine Pause an der richtigen Strophengrenze, ein Blick, der vorausliest, notfalls zwei Stimmen im Wechsel. Texte jenseits von mehreren hundert Zeilen sind eher zum Lesen als zum Sprechen gemacht. Wer trotzdem daraus vortragen will, nimmt einen Abschnitt und sagt vorher, dass es einer ist – etwa „aus …, zweite Strophe“.

Auch auf dem Papier verhält sich ein langes Gedicht anders. Auf eine Karte passt es nicht; im Programmheft braucht es eine eigene Seite, gern mit sichtbaren Abständen zwischen den Strophen, damit die Augen die Zeile wiederfinden. Auf dem Handy ist die Strophengliederung der wichtigste Halt beim Scrollen. Wer einen Auszug in eine Anzeige setzt, sollte die Auslassung markieren und die Zeilenzahl des vollständigen Textes im Kopf behalten – sonst entsteht der Eindruck, das Gedicht sei so kurz gewesen.

Rechtlich ist die Lage bei diesen Texten einfach. Der Schutz des Urheberrechts endet siebzig volle Kalenderjahre nach dem Tod des Verfassers (§ 64 in Verbindung mit § 69 UrhG); danach darf jeder den Text vervielfältigen, vortragen, vertonen, in ein Buch oder auf eine Bühne bringen, auch gegen Geld. Erlaubnis muss niemand einholen. Getrennt davon zu betrachten sind Übersetzungen und eigenständige Bearbeitungen: sie gelten nach § 3 UrhG als eigene Werke mit eigener Schutzfrist. Wer eine moderne Fassung oder eine Nachdichtung verwendet, prüft deren Rechte also gesondert.

Die Schreibweisen stammen aus der jeweiligen Druckausgabe und wurden nicht angeglichen. Gellert setzt 1769 „Zwey junge Mädchen hofften beide,“ – y statt ei, wie es das 18. Jahrhundert hielt. Bei Meyer steht der Genitiv-Apostroph in „König Etzel’s Schwert“, und „Weinsegen“ beginnt mit „Heut athm’ ich mit den Sommerlüften“, mit th und mit ausgelassenem e. Grillparzer schreibt „muß“, weil das ß dort damals stand. Solche Formen sind Teil des gedruckten Textes und keine Fehler. Beim Abschreiben für einen eigenen Anlass darf man sie behutsam anpassen; ehrlicher ist es, sie stehen zu lassen und die Ausgabe zu nennen.