Klagelied eines unglücklichen Weibes
Johann Baptist von Alxinger · 1755–1797
56 Zeilen in 7 Strophen · zuerst gedruckt 1780
Unterdeß in öder Kammer,Von dem Gram das Herz zernagt,Deine Gattin ihren JammerNur dem Kruzifixe klagt;Unterdeß zu ihren FüssenSorgenlos dein Söhnchen spielt,Und sie bey des Kindes KüssenDoppelt all ihr Elend fühlt:
Sitzest du im Kreis der Zecher,Und, entheiligend den Wein,Trinkst du aus dem vollen BecherDeinen frühen Tod hinein.Denkst nicht, daß ich Arme weine,Nah gerücket an die Gruft;Denkst nicht, daß dich dieser KleineMit dem süßsten Namen ruft.
Deine vormals edle StirneSchändet nun ein Myrtenkranz;Weh mir! eine feile DirneReisset dich zum Reihentanz:Und dein Aug! – dies wilde FeuerAch, es ist der Liebe Tod!Laßt ihn, laßt ihn, Ungeheuer!Und erbarmt euch meiner Noth!
Seht! er hat in diesem BetteMeinen ersten Kuß geraubt,Und wie brünstig! o ich hätteKeinem Engel es geglaubt,Daß er je für Metzen brennen,Daß der Unmensch an das GrabJemals die soll schleppen können,Die ihr ganzes Herz ihm gab.
Doch, was ächz’ ich, Thörin, weiter!Aechze so nur in den Wind!Du nur lächle nicht so heiter,Lächle nicht mehr, Herzenskind!Einst, weh mir! wirst du mir fluchenIn dem Drange deiner NothUnd an fremden Thüren suchenEin verschimmelt Stückchen Brod.
Denn verpraßt hat er mein Habe,Und geplünderet mein Haus,Brautgeschenke, Morgengabe,Alles lockt’ er mir heraus.Ringen muß ich denn die Hände,Nur zu dir, Unendlicher!Denn des Elends ist kein Ende,Keine Hülf’ hienieden mehr.
Laß das Herz des Kindes stockenFest an meines noch gedrückt;Gieb, daß diese blonden LockenBald ein Todtenkränzchen schmückt,Daß aus meinem JammersohneBald ein Engel Gottes wird,Der auch mich zu deinem ThroneAus dem Zährenthale führt.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Gedichte S. 91–93, 1. Auflage, Johann Jacob Gebauer, Halle, 1780
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Klagelied eines unglücklichen Weibes“, Fassung 2.966.820 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Johann Baptist von Alxinger starb 1797; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1867 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118648594 der Deutschen Nationalbibliothek.
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