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Versbuch

Autoren

Alle 70 Verfasserinnen und Verfasser

Hier stehen alle 70 Verfasserinnen und Verfasser dieser Sammlung, nach Geburtsjahrhundert gruppiert, jede und jeder mit Lebensdaten und der Zahl der Gedichte, die hier von ihnen zu finden sind. Die Spanne reicht von Andreas Gryphius (1616–1664) bis Lili Grün (1904–1942). Ein Name führt zu allen Texten dieser Person, jeweils mit der Ausgabe, aus der sie stammen.

70 Verfasserinnen und Verfasser mit zusammen 4.865 Gedichte.

Geboren im 17. Jahrhundert

Geboren im 18. Jahrhundert

Geboren im 19. Jahrhundert

Geboren im 20. Jahrhundert

Was auf einer Autorenseite steht – und was nicht

Die Liste oben ordnet die 70 Namen nach dem Jahrhundert, in dem sie geboren wurden. Am Anfang steht Andreas Gryphius, geboren 1616, am Ende Lili Grün, geboren 1904 – 288 Jahre liegen zwischen dem frühesten und dem spätesten Geburtsjahr, und vier Geburtsjahrhunderte umfasst die Sammlung damit. Die Gruppierung stellt Zeitgenossen nebeneinander, auch wenn ihre Gedichte wenig miteinander zu tun haben. Wer lieber nach Epoche sucht, findet dieselben Namen dort wieder; die übliche Epocheneinordnung steht zusätzlich auf jeder einzelnen Autorenseite.

Die Bestände sind sehr ungleich groß. Joachim Ringelnatz steht mit 725 Gedichten obenan, Heinrich Heine mit 469, Rainer Maria Rilke mit 418. Dahinter folgen Theodor Fontane mit 258, Kurt Tucholsky mit 225, Rudolf Lavant mit 207, Alfred Henschke alias Klabund mit 195, Conrad Ferdinand Meyer mit 188, Wilhelm Busch mit 186 und Heinrich Kämpchen mit 167. Zusammen bringen es diese zehn Namen auf 3.038 Gedichte. Die übrigen sechzig teilen sich 1.827. Wer einen bestimmten Ton sucht und bei den großen Namen nicht fündig wird, sollte die kurzen Listen deshalb nicht überspringen.

Zwanzig der 70 Verfasserinnen und Verfasser sind hier mit weniger als acht Gedichten vertreten. Sie bekommen trotzdem eine eigene Seite. Eine Autorenseite macht kein Auswahlversprechen: Sie behauptet nicht, das seien die wichtigsten Gedichte dieser Person, und ebenso wenig, es gebe keine anderen. Sie sagt etwas Schmaleres und Genaueres – das ist, was von dieser Person hier steht, vollständig aufgezählt, jedes Stück mit der Ausgabe, aus der es stammt. Vier Gedichte sind eine ehrliche Antwort, wenn es vier sind.

Jede Autorenseite nennt dieselben Angaben. Die Lebensdaten stammen aus dem GND-Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek und sind dorthin verlinkt, sodass sich jedes Jahr in einer Minute nachprüfen lässt. Dazu kommen die Ausgaben, aus denen die Texte stammen, das kürzeste und das längste Gedicht des Bestandes, die übliche Epocheneinordnung – und die Rechnung, aus der sich die Gemeinfreiheit ergibt. Das kürzeste und das längste Gedicht stehen dort nicht als Kuriosität. Sie zeigen die Spannweite, mit der bei diesem Verfasser zu rechnen ist, wenn etwas für eine Karte oder für eine Rede gesucht wird.

Die Rechnung ist immer dieselbe. Zum Sterbejahr kommen siebzig Jahre; die Frist läuft nicht ab dem Todestag, sondern ab dem Ende des Sterbejahres; frei ist das Werk vom 1. Januar des Jahres danach. Bei Lili Grün, gestorben 1942, ergibt das 2012 als letztes geschütztes Jahr und den 1. Januar 2013 als Beginn der Gemeinfreiheit. Wer dieselbe Rechnung für einen anderen Namen sehen will, findet sie auf der jeweiligen Autorenseite ausgeschrieben, mit dem Sterbejahr und dem Nachweis daneben, aus dem es stammt.

Ein Punkt gehört ausdrücklich hierher: Autorenseiten tragen keinen erfundenen Lebenslauf und keine Deutung. Es steht dort nicht, wovon jemand geprägt war, was ein Gedicht ausdrückt oder wofür ein Bild darin steht. Was dort steht, ist belegt oder gezählt – ein Datum mit Quelle, eine Zahl aus dem Bestand, ein Ausgabentitel. Das ist eine bewusste Entscheidung und keine Lücke. Eine Biographie zu erfinden wäre einfacher gewesen und hätte die Seiten voller aussehen lassen; nachprüfbar wäre sie nicht, und wer ein Gedicht für eine Traueranzeige sucht, ist mit erfundenen Sätzen über den Verfasser schlecht bedient.

Manche Namen, die man hier erwartet, fehlen, und der Grund ist nicht Geschmack. Bei sechzehn bekannten deutschen Dichterinnen und Dichtern läuft die Schutzfrist noch, darunter Erich Kästner, Mascha Kaléko und Hermann Hesse. Bertolt Brechts Werk wird am 1. Januar 2027 frei; bis dahin steht hier keine Zeile davon. Die vollständige Liste dieser sechzehn, jeweils mit dem Jahr, ab dem der Verfasser frei wird, steht auf der Seite „Quellen und Gemeinfreiheit“. Wer dort nachsieht, weiß auch, wann sich an dieser Übersicht etwas ändert.

Für die Auswahl ist die Länge oft wichtiger als der Name. Auf eine Karte passen vier bis zwölf Zeilen, gesprochen kaum eine halbe Minute; eine Rede trägt auch drei oder vier Strophen, wenn zwischen ihnen etwas Eigenes steht. Wer nur eine Strophe nimmt, sollte das dazusagen – der Zusatz „zweite Strophe“ hinter dem Titel genügt und verhindert den Eindruck, das Gedicht sei damit zu Ende. Gemeinfrei heißt: abschreiben, drucken, vertonen, verkaufen, ohne zu fragen und ohne zu zahlen. Nicht erloschen ist das Recht an einer Übersetzung oder an einer neueren Bearbeitung; die haben nach § 3 UrhG ihren eigenen Schutz.

Am Text selbst fällt bei den älteren Namen die Schreibung auf. Das „Vnd“ bei Andreas Gryphius ist kein Tippfehler, sondern die Drucksitte seiner Zeit, in der u und v nach ihrer Stellung im Wort gesetzt wurden. Im 19. Jahrhundert steht „thun“ mit h, und Apostrophe wie in „müßt'“ markieren eine Endung, die das Versmaß verschluckt. Diese Formen stehen hier so, wie die genannte Ausgabe sie druckt. Eine Quellenangabe ist nach dem Erlöschen des Urheberrechts keine Pflicht mehr, bleibt aber gute Praxis: Verfasser, Titel, Ausgabe, Jahr – vier Angaben, die jede Autorenseite bereithält.