Die Rose von Newport
Conrad Ferdinand Meyer · 1825–1898
41 Zeilen in 4 Strophen · zuerst gedruckt 1882
Sprengende Reiter und flatternde Blüthen,Einer voraus mit gescheitelten Locken –Ist es der Lenz auf geflügeltem Renner?Karl ist’s, der Jüngling, der Erbe von England,Und die sich nähern in goldener Mailuft,Das sind die Giebel und Thore von Newport,Drüber das Wappen der Stadt: eine Rose!Jubelnde Gassen und jubelnde WimpelUnd ein von treibender Jugend geschwelltes,Jubelndes Herz in dem Busen des Stuart …Unter den blühenden Linden des MarktesSchreitet ein Reigen von blüh’nden GestaltenUnd eine Schönste mit herzlichem BebenBietet dem Prinzen die Rose von Newport:„Seliges Gestern und Morgen und Heute,Herr, Dir die Rose von Newport bedeute!“
Morgen erzählen die Linden das MärchenVon der entblätterten Rose von Newport.
Sprengende Reiter und wirbelnde Flocken,Einer voraus mit verwilderten Haaren –Ist es der Winter, der finstre Geselle?Karl ist’s, der Flüchtling, der König von England.Seit er das Blut seines Volkes vergossen,Reitet er neben zerschmetterndem Abgrund …Und die sich nähern in weißem Gestöber,Das sind die Giebel und Thore von Newport,Drüber das Wappen der Stadt: eine Rose!Nirgend ein Jubel und nirgend ein Wimpel,Polternde Hämmer und kreischende Feilen –Und ein von eisernen Fäusten gepresstes,Aechzendes Herz in dem Busen des Stuart …Unter den frierenden Linden des MarktesBettelt ein Kind mit verschatteten Augen,Bietet dem König ein dorrendes Röschen:„Seliges Gestern und Morgen und Heute,Herr, Dir die Rose von Newport bedeute!“Karl, der die Züge des Kindes betrachtet,Schmal und gespenstig im Spiegel des ElendsSieht er das eigene Antlitz und schaudert.
Morgen erzählen die Linden das MärchenVon dem enthaupteten König in England.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Gedichte, S. 329, 1. Auflage, Verlag von H. Haessel, Leipzig, 1882
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Die Rose von Newport“, Fassung 3.566.263 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Conrad Ferdinand Meyer starb 1898; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1968 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118581775 der Deutschen Nationalbibliothek.
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