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Versbuch

Ein- und dreijährig

Rudolf Lavant · 18441915

57 Zeilen in 8 Strophen · zuerst gedruckt 1893

(1890.)

Daß in zwei Jahren der SoldatDas lernt, was ihm zu lernen nöthig,Ist selbst der Generale RathUns einzuräumen halb erbötig,Sie fühlen wohl der Wahrheit Wucht,Doch sagen sie mit strenger Miene:„Es fordern Disziplin und Zucht,Daß jeder Bengel drei Jahr’ diene.“

Zwei Jahre also braucht der Mann,Um den Paradeschritt zu storchen;Im dritten Jahr erlernt er dannDie Zucht, die Ordnung, das Gehorchen,Die aber sind des Pudels Kern,Denn, wie Caprivi sie uns schildert,Sind diese zwanzigjähr’gen HerrnAuf schauerliche Art verwildert.

Schon in der Schule, aufgehetztvon schändlich list’gen Demokraten,Ist man mit zwanzig Jahren jetztEin ausgemachter Teufelsbraten.Um das Gefühl für Zucht und PflichtPer Korporal an ihm zu wecken,Muß man den zügellosen WichtDrei Jahre in die Jacke stecken.

So hat der Kanzler uns geklagtMit ernsten, sorgenvollen Mienen,Doch hat kein Wörtchen er gesagtVon denen, die ein Jahr nur dienen.Wann ernten sie die edle Frucht?Sobald ihr Haupthaar kurz geschoren?Wie, wären Disziplin und ZuchtBei ihnen etwa angeboren?

Soll sich des Ungehorsams SuchtIn dieser Jugend niemals rührenUnd sitzen Disziplin und ZuchtIn bunten Achselklappen-Schnüren?Hier hat das Wort die Polizei!Wenn sie nur will, wird sie gestehen,Mit dieser deutschen Jugend seiBesonders schwierig umzugehen.

Hier freilich heißt es stets: „Was thut’s?Es gährt der Most sich klar zur Tugend.Das Vorrecht „heitren Uebermuths“Gewähren wir der goldnen Jugend.“Dort ist es „Geist der Rebellion,“Wofür man drei Jahr’ Stechschritt wandelt;Hier, bei dem feinen „höhern Sohn,“Wird es als „witz’ger Ulk“ behandelt.

Und da man nicht vergleichen darf,Was ewig ungleich ist auf Erden,Muß der Plebejer schneidig-scharfDrei Jahre lang erzogen werden;Doch wer die Schnüre sich ersaß,Der braucht nicht Fuchtel noch Kandare,Der lernt – und noch dazu mit Spaß –Den ganzen Kram in einem Jahre.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
In Reih und Glied, 1. Auflage, Verlag von J. H. W. Dietz, Stuttgart, 1893
Digitalisat
de.wikisource.org — „Ein- und dreijährig“, Fassung 3.492.087 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Rudolf Lavant starb 1915; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1985 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 10218299X der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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