Eine Erfindung machen
Joachim Ringelnatz · 1883–1934
42 Zeilen · zuerst gedruckt 1924
Wer was erfindet, wird furchtbar reich.Was man erfindet, ist ganz gleich.Wenn man nur allerlei Dinge zusammenmischt,Noch länger, als bis es zischt, und das Richtige rausfischt,Dann wird man in wenigen StundenBerühmt oder macht Gold.Ich hab auch schon mal was zur Hälfte erfunden,Aber Wolfgang, mein Bruder wollte nicht mehr. —Wenn ihr das etwa fertig erfinden wollt,Will ich’s euch sagen. Aber es ist sehr, furchtbar sehr schwer.Das allerwichtigste ist die teureFurchtbar gefährliche Salzsäure.Entweder findet ihr die im KlosettHoch oben auf einem Brett.Oder ihr müßt euch unter das Dienstmädchen stecken.Dürft aber ja nicht dran lecken.— — — —Erst legt ihr einen Goldfisch oder anderen Fisch —Es kann auch ein Rollmops sein —Nicht etwa auf den Tisch,Sondern: Auf Elfenbein.Und zwar auf die weißen Tasten von dem Klavier.Müßt aber die Fische vorher mit BierUnd Zahnpulver kneten,Und auch erst tot treten,Damit sie auch liegen bleiben.Nun müßt ihr Seife, dann Zwiebel drüber reiben.Dann müßt ihr Pfennige, NachtleuchterstückenUnd anderes Kupfer tief in die Fische drücken,Und nun darüber langsam die Salzsäure träufeln.Dann holt ihr schnell eine Schaufel (eigentlich zwei Schäufeln)Voll glühender Kohlen.Wolfgang ließ mich damals die zweite Schaufel nicht holen.Der dumme Ochse ist ja zu unverschämt.Aber ihr müßt das zu Ende bringen.Wenn ihr noch Soda und Wachs und sowas zu nehmt,Dann wird’s schon gelingen.Und wenn eure Eltern was wollen,— — — —Dann müßt ihr zum Trotz in die glühenden Kohlen fassen.Und sagt nur ganz barsch: Sie sollenSich lieber recht bald begraben lassen.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Geheimes Kinder-Spiel-Buch. Für Kinder von 5 bis 15 Jahren gedichtet und bebildert von Joachim Ringelnatz. Seite 18 - 20, 1. Auflage, Gustav Kiepenheuer, Potsdam, 1924
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Eine Erfindung machen“, Fassung 3.715.500 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Joachim Ringelnatz starb 1934; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 2004 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118601121 der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.