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Versbuch

Noctambulatio

Joachim Ringelnatz · 18831934

44 Zeilen in 10 Strophen · zuerst gedruckt 1924

Sie drückten sich schon beizeitenFort aus dem TanzlokalUnd suchten zu beiden SeitenDer Straße das Gast- und Logierhaus Continental.

So dringlich: Man hätte können glauben,Er triebe sie vorwärts wie ein Rind.Und doch handelten beide im besten Glauben.Er wollte ihr nur die Unschuld rauben.Sie wollte partout von ihm ein Kind.

Da geschah es, etwa am Halleschen Tor,Daß Frieda über dem Knutschen und SchmusenAus ihrem hitzig gekitzelten BusenEine zertanzte, verdrückte Rose verlor.

Und ein sehr feiner Herr, dessen EleganzNicht so rumtoben tut, folgte den beiden.Jedoch hielt er sich vornehm bescheidenImmer in einer gewissen Distanz.

Er wollte ursprünglich zum Bierhaus Siechen.Aber nun hemmte er seinen Lauf,Zog die Handschuh aus, hob die Rose aufUnd begann langsam daran zu riechen.

Er wünschte aber keinen Augenblicksgenuß;Deshalb stieg er mit der Rose in den Omnibus.Derweilen war Frieda mit ihrem SoldatenAuf einen Kinderspielplatz geraten.

Dort merkten sie nicht, wie die Nacht verstrich,Und daß ein unruhiger Mann mit einem SpatenSie dauernd beschlich.

Als sich nach längerem AufenthaltDas Paar in der Richtung zur GasanstaltMit kurzen, trippelnden Schritten verlor,

Sprang der unruhige Mann plötzlich hervor.Und fing an, eine Stelle, wo er im SandDie Spur von Friedas Stiefelchen fand,Mit seinem Spaten herauszuheben.Worauf er behutsam mit zitternder HandDie feuchte Form in ein Sacktuch band,Um sich dann leichenblaß heimzubegeben.

Wie um das dümmste MädchenSich sonderbare FädchenNachts durch die Straßen ziehn –Die Dichter und die MalerUnd auch die Kriminaler,Die kennen ihr Berlin.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Kuttel-Daddeldu, S. 81, Kurt Wolff Verlag, München, 1924
Digitalisat
de.wikisource.org — „Noctambulatio“, Fassung 3.779.279 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Joachim Ringelnatz starb 1934; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 2004 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118601121 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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