Mein Vorsatz
Christian Felix Weiße · 1726–1804
42 Zeilen in 7 Strophen · zuerst gedruckt 1758
Wie sehr lieb ich mein Mädchen nicht!Sie hat ein allerliebst Gesicht,Zu schön, um es recht zu beschreiben:Doch daß, wenn sie mir untreu wär,Ich drüber den Verstand verlöhr:Das laß ich wohl bleiben.
Ich trinke gern ein Gläßgen Wein,Schenkt mir Freund oder Mädchen ein,Darzu laß ich mich niemals treiben:Doch daß ich Nächte lang dieß trieb,Und morgen mir die Stirne rieb:Das laß ich wohl bleiben.
Ich wünschte mir ein eigen Haus,Und theilte gern auch Gnaden ausLieß Hypothecken mir verschreiben;Doch daß durch niedrigen GewinnIch reicher würd, als ich jetzt bin:Das laß ich wohl bleiben.
Mit einer Frau von vielem Geld,Hat sie noch sonst, was mir gefällt,Würd ich mich allenfalls beweiben:Doch daß ich Schwägern demuthsvollViel Reverenze machen soll,Das laß ich wohl bleiben.
Ein Amt, wobey die Welt mich ehrt,Das mich bequem und reichlich nährt,Darwider werd ich mich nicht sträuben:Doch soll ichs durch Laqueyn erflehn,Mich krank in Antichambern stehn?Das laß ich wohl bleiben.
Des Lebens Glück ist mir ein Freund:Auch bin ich keines Menschen Feind,Die oft durch Thorheit uns betäuben:Doch daß ich aus der Narren ZahlVertraute hole, sonder Wahl:Das laß ich wohl bleiben.
Noch wallt die Freud in meiner Brust;Noch hab ich viel zu leben Lust,Wenn mich die Welt nicht will vertreiben:Doch daß ich winselnd Abschied nähm,Wenn schon so früh die Parce käm:Das laß ich wohl bleiben.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Scherzhafte Lieder. S. 41-43, 1. Auflage, Weidemann, Leipzig, 1758
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Mein Vorsatz“, Fassung 602.228 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Christian Felix Weiße starb 1804; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1874 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118630563 der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.