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Versbuch

Die Frau

Heinrich Kämpchen · 18471912

48 Zeilen in 12 Strophen · zuerst gedruckt 1909

Wer eine Frau hat, die’s versteht,Das Recht von Lug und Trug zu scheiden,Die mit dem Manne kämpft und geht,O wohl ihm, er ist zu beneiden!

Sie wandeln einig Hand in Hand,In ihrem Hause wohnt der Frieden,Doch wen’gen nur von uns’rem StandIst solches hohe Glück beschieden.

Warum? Die Frau trifft keine Schuld,Sie war die stets Zurückgesetzte,Und mußte harren in Geduld,Wenn sich der Mann am Wissen letzte.

Für sie war nur der Herd, der TopfUnd all’ die kleinen Alltagssorgen,Was Wunder, wenn da ihrem KopfDer Lauf der Dinge blieb verborgen.

Und wenn sie frug, wie oft ward rauhDie Antwort ihr zurückgegeben:Schweig still, du bist zu wenig schlauUnd kannst nicht fassen unser Streben!

O bitter rächt sich solches WortGar oft an dem, der es gesprochen,Nicht frägt die Frau den Mann hinfort,Doch ihr Vertrauen ist gebrochen.

Bei andern sucht sie Trost und Rat,Sie selber ist nicht willenskräftig,Und falsche „Eckarts“ sä’n die SaatDes Aberwitzes dann geschäftig.

Die schießt ins Korn – gedüngt, gepflegt –Mit Macht, wir sehn’s in solchen Fällen,Bis hundertarmig es sich regt,Dem Mann die Arbeit zu vergällen. –

Zu spät, zu spät sieht er dann ein,Was er gefehlt und unterlassen:Sie, die ihm Stütze könnte sein,Muß, wahnverblendet, ihn nun hassen. –

Ihr aber, die ihr seid bemüht,Um euren Klassenstand zu heben,Seht, daß ihr euch die Frau erziehtZur Helferin an eurem Streben.

Gebt ihr die Zeitung in die HandUnd Bücher, hat sie Lust zum Lesen,Ihr wißt, man bildet den VerstandNicht sonderlich mit Topf und Besen. –

Und wenn sie nicht sogleich erfaßt,Und macht das Lernen ihr Beschwerde,So teilt mit eurer Frau die Last,Damit sie euch Gehilfin werde. –

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Was die Ruhr mir sang, S. 156-158, k. A., Hansmann & Co., Bochum, 1909
Digitalisat
de.wikisource.org — „Die Frau (Kämpchen)“, Fassung 3.502.574 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Heinrich Kämpchen starb 1912; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1982 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 12060812X der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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