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Versbuch

Die drei Wehrbeitrags-Termine

Rudolf Lavant · 18441915

40 Zeilen in 5 Strophen · zuerst gedruckt 1965

Die drei Termine sind ’ne harte Nuß,Auch für die ärgsten Reichs- und Kaiserschwärmer,Und wer mit Herzeleid sie knacken muß,Wird um diverse Backenzähne ärmer.Doch niemand wiegt sich in dem schönen Wahn,Mit diesem ersten, also schwersten SchritteSei es für alle Tage abgetan –Man kennt zu gut der Steueronkel Sitte.

Der Fiskus hat vergnügt dazu gelachtUnd macht ’nen dicken Strich durch seine Sorgen,Seit man die ersten Zettel ihm gebrachtMit runden Summen, die man ihm verborgen.Geschwunden ist der trügerische Schein,Den schlau gewebt die Edelsten und Besten;Den Klemmer auf der Nase, sah hineinDer Fiskus jetzt in ihre Feuerfesten.

Was man den Armen mühsam abgezwacktIn Form von Nickelstücken und von Kronen,Das wird – wie glatt! – nunmehro eingesacktAuf einem Brett mit vier und fünf Millionen:„Wenn du dem Reiche eine feste WehrBereiten willst in allen Finsternissen,So gibt mir auch dafür die Mittel her –Du kannst es ja, wie wir genau nun wissen!“

Der Reichsbegeistrung schadet’s aber sehr,Daß man den groben Keil hineingetrieben;Die Lust zum Hurraschrein fehlt immer mehr –„patriotismus“ wird jetzt klein geschrieben.Dann aber hält man „notgedrungen“ RatIn einzelnen, genau bestimmten Gruppen:„Wie kann man mit dem nöt’gen Mut zur TatDen Haifisch Fiskus elegant beschuppen?“

Und wieder kommt für sie die schöne Zeit,Wo vor des Staates Zugriff sie geborgen,Wenn nur ein Konto – eine Kleinigkeit! –Sie bei der Bank von England sich besorgen.Dann aber singt der Millionäre Chor,Wobei sie sich bei beiden Händen fassen:„Die kleinen Diebe hängt man wie zuvor,Die großen aber muß man laufen lassen.“

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Rudolf Lavant Gedichte, 3. Auflage, Akademie Verlag, Berlin, 1965
Digitalisat
de.wikisource.org — „Die drei Wehrbeitrags-Termine“, Fassung 3.492.519 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Rudolf Lavant starb 1915; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1985 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 10218299X der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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