Der Bau des Reissensteins
Gustav Schwab · 1792–1850
56 Zeilen in 14 Strophen · zuerst gedruckt 1828
Droben von dem Berge hochSchaut herab das Felsenloch,Drinn aus seiner langen NachtIst der Riese Heim erwacht.
Streckt das zott’ge Haupt hervor,Luget durch sein schwarzes Thor;Ihm gefällt das tiefe Thal,Der gewölbte Riesensaal.
Und er sehnt sich nach dem Licht,Weilt in seinem Steine nicht;Bald mit Einem Schritt er standAuf der andern Felsenwand.
Wie am Berg der Donner grollt,So sein Wort zu Thale rollt:„Zwerglein! menschliches Geschlecht,Diene mir beim Bau als Knecht!“
Wimmelnd kommen sie heran,Maurer, Steinmetz, Zimmermann;Bauen all’ auf sein GeheißIn des Angesichtes Schweiß.
Fertig steht der Riesenstein,Wurzelt in dem Felsen ein,Wölbt den Saal zu Lust und Ruh,Streckt den Thurm dem Himmel zu.
An dem höchsten FensterlochFehlt ein einz’ger Nagel noch,Und der Schlosser zagend spricht:„Da hinaus gelang’ ich nicht!“
„Schad’ ist’s doch um das Gebäu,Denn es steht so frank und frei,Wenn der Wandrer es beschaut,Spricht: es ist nicht ausgebaut.“
Doch der Ries’ im AugenblickNimmt den Knecht bei dem Genick,Streckt zum Fenster den hinaus,Daß es Allen ist ein Graus.
„Hämm’re, meine Hand ist fest,Daß sie dich nicht sinken läßt!Schlag den Nagel in den SteinZwischen Erd’ und Himmel ein!“
Draußen hängt er so mit Schreck,Doch er wagts und hämmert keck,Nieder läßt der Heim ihn sacht:„Zwerg, du hast es wohl gemacht!“
Schreitet aus dem hohen SaalMächtig über Berg und Thal,Langt aus seiner Höhle ThorEinen goldnen Schatz hervor.
Auf dem hellen HeimensteinNehmen sie den Baulohn ein,Maurer, Steinmetz, Zimmerknecht,Jedem widerfährt sein Recht.
Doch zum Schlosser spricht er: „Sohn,Nimm du hin den reichsten Lohn!Halt dich an den Boden fest,Hämm’re gut dein Zwergennest!“
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Gedichte. 1. Band, S. 331–333, Cotta, Stuttgart und Tübingen, 1828
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Der Bau des Reissensteins“, Fassung 2.911.999 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Gustav Schwab starb 1850; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1920 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118762745 der Deutschen Nationalbibliothek.
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