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Versbuch

Zum neuen Jahr 1820

Gustav Schwab · 17921850

43 Zeilen in 5 Strophen · zuerst gedruckt 1828

Neujahrslieder.1.Zum neuen Jahr 1820.Es geht der Wunsch, der holde Knabe,Am neuen Jahr von Haus zu Haus,Sieht sich in eines Jeden HabeWohl um, und spürt die Lücken aus.Er geht, im Himmel zu bestellen,Wohin er, irdisch zwar gezeugt,Doch wie ein Götterkind, mit hellenVon Lust bewegten Schwingen fleugt.

Wer will die Bitten alle zählen,Die er mit Lächeln übernimmt,Das Heer, das ihm aus tausend Kehlen,Von Seufzern leis’ entgegen schwimmt!Was Geiz begehrt, was Ehre fodert,Was Armuth weinend ihm empfiehlt,Was aus verliebtem Sehnen lodert,Was aus beklemmter Brust sich stiehlt!

Doch Eines ist, was edle HerzenDem Himmelsboten anvertrau’n,Die nicht aus Lüsten und aus SchmerzenDes Pöbels ihre Zukunft bau’n;Die selbst ihr Leben nur empfindenAls eines großen Leibes Glied:Eins ist, was sie dem Wunsche künden,Und also lautet es im Lied:

Flieg’ auf durch diese Nebelschichte,Die unsern Winterhimmel drückt,Und flehe zu dem ew’gen Lichte,Daß es uns seine Sonne schickt;Wohl zittert durch der Wolken DeckeEin Strahl nach diesen, jenen Gau’n,Doch Gottes Sonnenschein erstreckeSich über alle deutschen Au’n!

Wir bitten um des Himmels GabenFür kein verworfenes Geschlecht:Es trug so lang sein Haupt erhaben,Auf Licht und Leben hat’s ein Recht:Bei Allen, die im Lande wohnen,Sey es in diesem Jahre Licht,Licht in den Hütten, auf den Thronen:Hinauf, o Wunsch! und säume nicht!

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Gedichte. 1. Band, S. 157–158, Cotta, Stuttgart und Tübingen, 1828
Digitalisat
de.wikisource.org — „Zum neuen Jahr 1820“, Fassung 1.523.128 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Gustav Schwab starb 1850; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1920 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118762745 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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