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Versbuch

Vermächtniß

Gustav Schwab · 17921850

41 Zeilen in 5 Strophen · zuerst gedruckt 1828

An die Freunde.Es kommt die Zeit, da ich nicht mehr zu sagen,Was dieses Lied euch deuten soll, vermag;Da dieser Mund auf eure Grüß’ und FragenTief schweigen wird, und nun mein lezter TagMir ohne Sang und Lust wird nächtlich tagen:Drum eh’ dies Leben hemmt der jähe Schlag,So lang’ es noch beim Frohen bleibt und Alten,Hört, wie ich’s ewig wissen will gehalten.

Soll ich der Erste seyn, der von euch scheidet,Sollt ihr mich starr und stille liegen sehn,So soll der Anblick, d’ran der Schmerz sich weidet,Vor eurer Seele schnell vorübergehn;Nie soll das Bild des Freundes, wie er leidet,Und wie er stumm im Tode muß vergehn,Sein bleiches Antlitz nie, wann ihr in FreudenDen Bund erneut, euch Wein und Lied verleiden.

Nein! wie ihm Lust und Liebe stets gelungen,Wie er, lebendig steh’nd im Brüderkreis,Hoch den Pokal in fester Hand geschwungenZu der versammelten Gemeine Preis;Bei schönen Namen festlich angeklungen,Die Wangen glühend und die Blicke heiß;Und mit Gesang zur brüderlichen FlechteEuch rings geboten seine deutsche Rechte:

So soll er Allen vor der Seele stehen,Als führt’ er noch ein Leben unter euch,Als könntet ihr ihn hören noch und sehen,Als wär’ er froh und allen Andern gleich.Ihr müßt nicht glauben, daß aus euren NähenEr lang entschwunden, fern vom Freudenreich,Nur unter’m Boden, den ihr fröhlich tretet,Sein Lager tief und stille sich gebettet.

So bleibe denn bei euren BundesfestenKein Sitz noch Glas zu seiner Ehre leer;Noch eine Lück’ auch in dem treuen, festen,Verschlungnen Kranz der Brüderhände mehr.Denkt nur, wie er den theuren Kreis am bestenBeherrschen kann vom blauen Himmel her,Und wie er blickt auf die verbundnen Rechten,Ein Bundesglied, aus sternenhellen Nächten.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Gedichte. 1. Band, S. 35–36, Cotta, Stuttgart und Tübingen, 1828
Digitalisat
de.wikisource.org — „Vermächtniß“, Fassung 2.227.288 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Gustav Schwab starb 1850; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1920 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118762745 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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