Prolog
Heinrich Heine · 1797–1856
42 Zeilen in 6 Strophen · zuerst gedruckt 1827
Es war mal ein Ritter, trübselig und stumm,Mit hohlen, schneeweißen Wangen;Er schwankte und schlenderte schlotternd herum,In dumpfen Träumen befangen.Er war so hölzern, so täppisch, so links,Die Blümlein und Mägdlein, die kicherten rings,Wenn er stolpernd vorbeigegangen.
Oft saß er im finstersten Winkel zu Haus;Er hatt’ sich vor Menschen verkrochen.Da streckte er sehnend die Arme aus,Doch hat er kein Wörtlein gesprochen.Kam aber die Mitternachtstunde heran,Ein seltsames Singen und Klingen begann.An die Thüre da hört er es pochen.
Da kommt seine Liebste geschlichen herein,Im rauschenden Wellenschaumkleide.Sie blüht und glüht, wie ein Röselein,Ihr Schleier ist eitel Geschmeide.Goldlocken umspielen die schlanke Gestalt,Die Aeugelein grüßen mit süßer Gewalt –In die Arme sinken sich beide.
Der Ritter umschlingt sie mit Liebesmacht,Der Hölzerne steht jetzt in Feuer,Der Blasse erröthet, der Träumer erwacht,Der Blöde wird freier und freier.Sie aber, sie hat ihn gar schalkhaft geneckt,Sie hat ihm ganz leise den Kopf bedecktMit dem weißen, demantenen Schleier.
In einen kristallenen WasserpalastIst plötzlich gezaubert der Ritter.Er staunt, und die Augen erblinden ihm fast,Vor alle dem Glanz und Geflitter.Doch hält ihn die Nixe umarmet gar traut,Der Ritter ist Bräut’gam, die Nixe ist Braut,Ihre Jungfraun spielen die Zither.
Sie spielen und singen; es tanzen hereinViel winzige Mädchen und Bübchen.Der Ritter, der will sich zu Tode freu’n,Und fester umschlingt er sein Liebchen –Da löschen auf einmal die Lichter aus,Der Ritter sitzt wieder ganz einsam zu Haus,In dem dustern Poetenstübchen.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Buch der Lieder, Lyrisches Intermezzo, S. 109–111, 1, Hoffmann und Campe, Hamburg, 1827
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Prolog (Lyrisches Intermezzo 1827)“, Fassung 3.815.885 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Heinrich Heine starb 1856; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1926 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118548018 der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.