Die Elster und der Sperling
Christian Fürchtegott Gellert · 1715–1769
41 Zeilen in 3 Strophen · zuerst gedruckt 1769
Ein Sperling ließ sichs auf den StöckenDes Weinbergs recht vortrefflich schmecken,Und schluckte still die besten Beeren ein.Die Elster sahs mit scheelem Blicke,Und wollte von des Sperlings GlückeNicht bloß ein ferner Zeuge sein.Sie hüpfte zu den vollen Trauben.„Wie? darf ich meinen Augen glauben?O welcher Vorrath! Ja, gewiß;So reif, Herr Sperling, und so süß,(Denn sie verstehn sich auf die Trauben,)War, was nun auch der Winzer spricht,Der Wein seit vielen Jahren nicht.“Der Winzer hört der Elster Lobgedicht,Und zwingt die Gäste fortzufliegen.O! sprach der Sperling, welch VergnügenEntziehst du mir, du Schwätzerinn!Willst du der Frucht in Ruh geniessen,So muß es nicht der ganze Weinberg wissen.Siehst du denn nicht, wie still ich bin?Drum schweig, und komm, den Berg noch einmal durchzustreifen.
Sie thuts, und frißt mit ihm ganz still.„Ein einzig Wort, Herr Spaz, ich kann es nicht begreifen,Warum mirs itzt nicht schmecken will;Die Trauben sind ja reif. Doch still!Der Winzer läßt sich wieder hören.Drum weißt du, was ich machen will,Ich nehme von den blauen BeerenMir eine Traube mit, sie ruhig zu verzehren.Komm mit mir unter jenen Baum.“Sie nimmt die Traube mit; und kaumErreichte sie den sichern Baum,So schrie sie laut: O Sperling, welche Freude!Wie glücklich sind wir alle beide!In Wahrheit, glücklich bis zum Neide.So schrie sie noch, als schon ein Schwarm von Elstern kam,Und das gepriesne Glück ihr nahm.
Du, der sein Glück der ganzen Welt entdeckt,O Schwätzer! lern ein Gut geniessen,Das, weil es wenig Neider wissen,Uns sichrer bleibt, und süßer schmeckt!
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Sämmtliche Schriften. 1. Theil: Fabeln und Erzählungen, Drittes Buch. S. 270–271, 1. Auflage, M. G. Weidmanns Erben und Reich und Caspar Fritsch, Leipzig, 1769
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Die Elster und der Sperling“, Fassung 4.602.948 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Christian Fürchtegott Gellert starb 1769; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1839 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118538322 der Deutschen Nationalbibliothek.
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