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Versbuch

Form

Gedichte nach Form und Länge

Fünf Listen, nach Form und Länge geordnet: 1.325 kurze Gedichte mit höchstens zwölf Zeilen, 1.035 lange mit mindestens vierzig, dazu 65 Sonette, 54 Vierzeiler und 10 Balladen. Die Länge ist gezählt, nicht geschätzt. Wer für eine Karte, eine Rede oder eine Anzeige sucht, kommt über die Zeilenzahl meist schneller ans Ziel als über ein Stichwort.

Wie die Formlisten zustande kommen

Die Aufteilung nach Form beantwortet zuerst eine praktische Frage: Wie viel Text passt in den Anlass? 1.325 Gedichte des Bestandes haben höchstens zwölf Zeilen, 1.035 haben vierzig oder mehr. Zwischen diesen beiden Gruppen liegt ein breites Mittelfeld, das hier bewusst kein Etikett bekommt. Ein Gedicht mit zwanzig Zeilen ist weder kurz noch lang; es als das eine oder das andere auszugeben, würde die Auswahl unbrauchbar machen. Wer etwas Mittleres sucht, findet es deshalb über die Themen- und Anlasslisten, nicht über diese Seite.

Gezählt werden Verszeilen – nicht Strophen, nicht Wörter, nicht Druckseiten. Daraus ergeben sich zwei klare Grenzen: höchstens zwölf Zeilen heißt kurz, mindestens vierzig heißt lang. Alles dazwischen, also dreizehn bis neununddreißig Zeilen, bekommt gar keine Längenangabe, weil beide Wörter dort in die Irre führen würden. Nachrechnen lässt sich das am vollständigen Text: Jedes Gedicht steht hier ganz, gekürzt wird nichts, und wer mitzählt, kommt auf dieselbe Zahl. Wer eine bestimmte Zeilenzahl braucht, weil eine Karte oder eine Seite sie vorgibt, sollte bei der Zahl bleiben und nicht beim Etikett.

Bei den 65 Sonetten ist die Zurückhaltung Absicht. Als Sonett geführt wird ein Gedicht nur dort, wo die Quelle selbst es so nennt: die Kategorie auf de.wikisource.org oder der Band, aus dem der Text stammt. Vierzehn Zeilen allein genügen nicht. Ein vierzehnzeiliges Gedicht kann ein Sonett sein, und es kann eines sein, das zufällig auf vierzehn Zeilen kommt; diese Frage entscheidet hier kein Zeilenzähler. Deshalb sind es 65 und nicht Hunderte. Die Liste ist klein, aber jede Zuordnung darin lässt sich auf eine benannte Fassung zurückführen.

Die Balladen sind mit zehn Titeln die kleinste Liste, und zwar aus demselben Grund. „Ballade“ ist keine Zeilenzahl und kein Reimschema, das sich einfach messen ließe; die Zuordnung stammt darum aus der Quelle – aus der Kategorie oder aus dem Titel des Bandes, in dem das Gedicht steht. Erzählende Gedichte, die niemand ausdrücklich so genannt hat, stehen in den Längenlisten. Wer für eine Schulstunde eine Ballade sucht, hat hier also eine überschaubare Auswahl, in der keine Einordnung geraten ist.

Die 54 Vierzeiler sind der Sonderfall unter den Längenlisten: genau vier Zeilen, keine drei und keine fünf. Es sind vollständige Gedichte, keine herausgelösten Strophen. Für eine Karte, eine Widmung auf dem Vorsatzblatt eines Buches oder eine Zeile unter ein Foto ist das oft die einzige Länge, die wirklich passt – acht Zeilen sprengen eine schmale Karte bereits. Vier Zeilen lassen sich außerdem von Hand abschreiben, ohne dass die Schrift gegen Ende kleiner werden muss, und man behält sie beim Sprechen im Kopf.

Für die Wahl hilft eine grobe Faustregel. Vier bis zwölf Zeilen passen auf eine Karte und lassen sich auswendig sagen. Zwölf bis dreißig Zeilen tragen eine Rede, wenn sie am Anfang oder am Schluss stehen und nicht in der Mitte untergehen. Alles ab vierzig Zeilen will vorgelesen werden, mit Pausen, und braucht Zuhörer, die sitzen. Bei einer Trauerfeier ist kurz fast immer richtig. Und wenn ein langes Gedicht die passenden Worte hat, aber zu lang ist, nimmt man eine Strophe – und schreibt dazu, dass es eine Strophe ist, mit dem Titel des ganzen Gedichts daneben.

Alle Texte hier sind gemeinfrei. Die Verfasserinnen und Verfasser sind seit mindestens siebzig vollen Kalenderjahren tot (§ 64 in Verbindung mit § 69 UrhG), das Sterbejahr ist bei jedem einzeln aus dem GND-Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek belegt. Gemeinfrei heißt: abschreiben, drucken, in ein Programmheft setzen, vertonen, auf Karten verkaufen – ohne zu fragen und ohne zu zahlen. Erloschen ist allerdings nur das Recht am Text des Verfassers. An einer Übersetzung oder an einer neueren Bearbeitung besteht ein eigenes Urheberrecht (§ 3 UrhG); wer eine fremde Übertragung verwendet, muss deren Rechtslage getrennt klären.

Eine Quellenangabe ist damit keine Pflicht mehr, aber sie kostet eine Zeile und beantwortet die Frage, die sonst irgendwann jemand stellt. Üblich ist: Verfasser, Titel des Gedichts, danach die Druckausgabe, aus der der Text stammt, und der Hinweis auf de.wikisource.org als Fundort der Abschrift. Bei jedem Gedicht stehen diese Angaben vollständig dabei, samt den Lebensdaten des Verfassers, sodass man sie nur noch abschreiben muss. Wird lediglich eine Strophe gedruckt, gehört dieser Hinweis in dieselbe Zeile.

Zuletzt zur Schreibung: Die alten Formen sind keine Tippfehler. In den Texten des siebzehnten Jahrhunderts steht „Vnd“ mit v, weil der Druck es so setzte. Bei Eichendorff findet sich „müßt’“ mit Apostroph, im neunzehnten Jahrhundert „thun“ mit h. Solche Formen bleiben stehen, weil die benannte Fassung sie so hat; sie stillschweigend zu modernisieren, hieße einen anderen Text zu drucken als den angegebenen. Wer für eine Karte lieber heutige Schreibung möchte, kann angleichen – dann ist es aber eine Bearbeitung und sollte nicht als wortgetreues Zitat ausgegeben werden.