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Versbuch

Die Nachtigall und die Lerche

Christian Fürchtegott Gellert · 17151769

41 Zeilen in 3 Strophen · zuerst gedruckt 1769

Die Nachtigall sang einst mit vieler Kunst;Ihr Lied erwarb der ganzen Gegend Gunst;Die Blätter in den Gipfeln schwiegen,Und fühlten ein geheim Vergnügen.Der Vögel Chor vergaß der Ruh,Und hörte Philomelen zu.Aurora selbst verzog am Horizonte,Weil sie die Sängerinn nicht gnug bewundern konnte.Denn auch die Götter rührt der SchallDer angenehmen Nachtigall;Und ihr, der Göttinn, ihr zu Ehren,Ließ Philomele sich noch zweymal schöner hören.Sie schweigt darauf. Die Lerche naht sich ihr,Und spricht: Du singst viel reizender, als wir;Dir wird mit Recht der Vorzug zugesprochen;Doch Eins gefällt uns nicht an dir,Du singst das ganze Jahr nicht mehr, als wenig Wochen.

Doch Philomele lacht und spricht:Dein bittrer Vorwurf kränkt mich nicht,Und wird mir ewig Ehre bringen.Ich singe kurze Zeit. Warum? Um schön zu singen.Ich folg im Singen der Natur;So lange sie gebeut, solange sing ich nur.So bald sie nicht gebeut, so hör ich auf zu singen;Denn die Natur läßt sich nicht zwingen.

O Dichter, denkt an Philomelen,Singt nicht, so lang ihr singen wollt.Natur und Geist, die euch beseelen,Sind euch nur wenig Jahre hold.Soll euer Witz die Welt entzücken:So singt, so lang ihr feurig seyd,Und öffnet euch mit MeisterstückenDen Eingang in die Ewigkeit.Singt geistreich der Natur zu Ehren;Und scheint euch die nicht mehr geneigt:So eilt, um rühmlich aufzuhören,Eh ihr zu spät mit Schande schweigt.Wer, sprecht ihr, will den Dichter zwingen?Er bindet sich an keine Zeit.So fahrt denn fort, noch alt zu singen,Und singt euch um die Ewigkeit.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Sämmtliche Schriften. 1. Theil: Fabeln und Erzählungen, Erstes Buch. S. 3–4, 1. Auflage, M. G. Weidmanns Erben und Reich und Caspar Fritsch, Leipzig, 1769
Digitalisat
de.wikisource.org — „Die Nachtigall und die Lerche“, Fassung 4.596.869 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Christian Fürchtegott Gellert starb 1769; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1839 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118538322 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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