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Versbuch

Thema

Gedichte über Glauben und Gott

Diese Liste versammelt 579 Gedichte, in denen von Gott, Gebet, Kirche und Glauben die Rede ist – vom sechszeiligen Text bis zu Heinrich Heines „Jehuda ben Halevy“ mit 901 Zeilen. In der Mitte liegt der Bestand bei 44 Zeilen; kurz ist hier die Ausnahme. Bei jedem Gedicht stehen Verfasser und Zeilenzahl, bei 577 der 579 auch das Druckjahr.

579 Gedichte von 55 Verfasserinnen und Verfassern · davon 39 mit höchstens 12 Zeilen

Alle Gedichte: Glaube

Zuerst die Gedichte, die das Stichwort schon im Titel tragen, danach die kürzeren vor den längeren. Jede Zeilenzahl ist gezählt.

Was die Liste enthält und wofür sich was eignet

Ob ein Gedicht hier auftaucht, entscheidet sein eigener Wortlaut: Die Themenzuordnung ist die Ordnung dieser Sammlung und keine Angabe der Druckausgaben. Deshalb stehen hier Namen nebeneinander, die man selten in derselben Liste erwartet – Andreas Gryphius und Kurt Tucholsky etwa. Insgesamt sind 55 Verfasserinnen und Verfasser vertreten. Die häufigsten sind Theodor Fontane mit 60 Gedichten, Gustav Schwab mit 51, Heinrich Heine mit 46 und Louise Otto-Peters mit 45, dahinter Conrad Ferdinand Meyer mit 30, Kurt Tucholsky mit 28, Rainer Maria Rilke mit 27, Rudolf Lavant mit 22 und Joachim Ringelnatz mit 20. Auf diese neun entfallen 329 der 579 Gedichte; zehn Verfasser stellen je einen einzigen Text.

Die Längen gehen weit auseinander: sechs Zeilen am unteren Ende, 901 am oberen, 44 in der Mitte. Kein einziges Gedicht kommt mit vier Zeilen oder weniger aus. 13 liegen zwischen fünf und acht Zeilen, 26 zwischen neun und zwölf, 76 zwischen dreizehn und zwanzig, 160 zwischen einundzwanzig und vierzig, 178 zwischen einundvierzig und achtzig, und 126 haben mehr als achtzig. Der Schwerpunkt liegt also im oberen Bereich: 304 der 579 Gedichte, mehr als die Hälfte, sind länger als vierzig Zeilen. Wer eine Vorlesezeit einhalten muss, sollte deshalb nach der Zeilenzahl vorsortieren.

Kurz ist in diesem Bestand die Ausnahme: Nur 39 der 579 Gedichte kommen mit höchstens zwölf Zeilen aus. Wer eine Zeile für eine Traueranzeige, eine Grabkarte oder den Rand eines Programmzettels sucht, arbeitet hier also mit einer schmalen Auswahl und greift sonst zu einer Strophe aus einem längeren Text. Unter den 70 hier aufgeführten Titeln ist Rainer Maria Rilkes „Die Engel“ von 1906 mit dreizehn Zeilen der kürzeste; es folgen zwei Vierzehnzeiler aus dem 17. Jahrhundert, Andreas Gryphius’ „An Gott den Heiligen Geist“ von 1658 und Catharina Regina von Greiffenbergs „Auf den Kornschnitt“ von 1662.

Die Druckjahre reichen von 1658 bis 2007; bei zwei Gedichten fehlt die Angabe, bei den übrigen 577 steht sie. 60 davon tragen ein Jahr vor 1800, 272 eines aus dem 19. Jahrhundert, 245 eines ab 1900. Am dichtesten besetzt sind die 1900er Jahre mit 102 Gedichten, die 1890er mit 84, die 1920er mit 77 und die 1820er mit 74. 17 Angaben liegen nach 1950; auch sie benennen die Ausgabe, aus der ein Text hier übernommen ist, und nicht seine Entstehungszeit. Wer eine Jahreszahl neben ein Zitat setzt, sollte das im Hinterkopf behalten.

Eine große Gruppe trägt das Jahr 1828 und den Namen Gustav Schwab; die Texte unterscheiden sich vor allem im Umfang. „Im Tempel“ hat 32 Zeilen und beginnt mit „Der Priester schweigt, es sendet die Gemeine“. „Hans Koch von Ebingen“ kommt auf 105 Zeilen, „Die Maid von Bodmann“ auf 175, „Nikodemus Frischlin’s Vater“ auf 186 und „Rudolph und der Gerber“ auf 202. Der längste dieser Gruppe ist „Der Vogt von Hornberg“ mit 236 Zeilen, dem im Druck die Zeile „In drei Romanzen.“ vorangeht. „Gottes Engel“ mit 87, „An das Wasser“ mit 59 und „Vision“ mit 168 Zeilen setzen jeweils mit einer bloßen Ziffer ein: „4.“, „3.“ und „6.“.

Aus dem späten 19. und dem frühen 20. Jahrhundert kommt eine zweite große Gruppe. Louise Otto-Peters ist mit Texten von 1893 vertreten: „Gott im Himmel sieh darein!“ mit 42 Zeilen, das mit „Das Alphorn tönt, die Hirtin zieht zur Senne,“ anhebt, „Eine Ostererinnerung“ mit 80 Zeilen und dem Anfang „Erinn’rung ruft in meiner Seele“ sowie „Wartburg“ mit 259 Zeilen, das mit der Ziffer „I.“ beginnt. Daneben stehen Richard Dehmels „Zu Gott“ von 1893 mit 151 Zeilen, Marie Eugenie Delle Grazies „Abendsonnenschein“ von 1892 mit 141 Zeilen, Erich Mühsams „Kain“ von 1920 mit 117 Zeilen, Alfred Henschkes „Die Ballade des Vergessens“ von 1927 mit 112 Zeilen und Kurt Tucholskys „Apage, Josephine, apage–!“ von 1928 mit 29 Zeilen.

Für einen Gottesdienst, eine Trauerfeier oder eine Schulstunde entscheidet meist die Zeit, nicht der Geschmack. Zwölf Zeilen passen in eine Ansprache, ohne sie zu unterbrechen; vierzig bis achtzig Zeilen füllen einen eigenen Programmpunkt und wollen geübt sein; alles über hundert Zeilen braucht einen Grund. Wird nur ein Ausschnitt gelesen, gehört der Hinweis dazu, dass es ein Ausschnitt ist – „die letzten zwölf Zeilen aus …“ genügt. Bei Texten, deren erste Zeile eine Ziffer trägt, etwa „Wartburg“ oder „Vision“, liegt ein einzelner Abschnitt nahe; die Nummer zeigt, wo er anfängt.

Die Schreibweisen dieser Drucke sind zu erwarten und keine Tippfehler. „Der veste Bürger“ bei Schwab 1828 steht für die heutige Form „feste“, „fluthet“ bei Delle Grazie 1892 hat noch das h, und Apostrophe stehen dort, wo heute keiner mehr steht: „Jehova’s zürnende Rechte“ in der ersten Zeile von Karl Streckfuß’ „Ruth“ von 1834, „Erinn’rung“ bei Otto-Peters. Auch die Großschreibung „HErr!“ am Anfang von Johann Baptist von Alxingers „Abendgebet“ von 1780 ist so gedruckt. Wer den Text übernimmt, sollte diese Formen mitnehmen und nicht stillschweigend glätten; eine Fußnote mit dem Druckjahr erspart Rückfragen.

Zum Rechtlichen: Alle Verfasserinnen und Verfasser dieser Sammlung sind seit mindestens siebzig vollen Kalenderjahren tot, ihr Urheberrecht ist nach § 64 in Verbindung mit § 69 UrhG erloschen. Die Texte dürfen ohne Erlaubnis kopiert, gedruckt, gesungen, vertont und auch kommerziell verwendet werden. Vorsicht gilt allein bei fremden Bearbeitungen: Eine Übersetzung oder Nachdichtung ist nach § 3 UrhG ein eigenes Werk mit eigener Schutzfrist. Richard Dehmels „Zu Gott“ trägt als erste Zeile die Angabe „Nach Paul Verlaine.“ – der deutsche Text in dieser Fassung ist frei, eine beliebige andere Verlaine-Übertragung ist es deshalb nicht. Die Quelle zu nennen ist keine Pflicht mehr, hält aber nachprüfbar, welche Fassung gemeint ist.