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Versbuch

Thema

Gedichte über Leben und Zeit

Unter „Leben und Zeit“ stehen hier 573 Gedichte, das kürzeste mit fünf Zeilen, das längste mit 901. Die Zuordnung stammt nicht aus den Druckausgaben, sondern aus den Wörtern der Gedichte selbst; sie ist die Ordnung dieser Sammlung und keine Angabe der Herausgeber. Zu jedem Text stehen Zeilenzahl und Verfasser dabei, zu allen bis auf einen auch das Druckjahr.

573 Gedichte von 51 Verfasserinnen und Verfassern · davon 47 mit höchstens 12 Zeilen

Alle Gedichte: Leben und Zeit

Zuerst die Gedichte, die das Stichwort schon im Titel tragen, danach die kürzeren vor den längeren. Jede Zeilenzahl ist gezählt.

Was der Bestand hergibt und wie man daraus wählt

Die 573 Gedichte dieser Gruppe sind sehr ungleich lang. Das kürzeste hat fünf Zeilen, das längste 901; in der Mitte liegt die Zeilenzahl bei 41. Die größte Gruppe bilden die Texte zwischen 41 und 80 Zeilen, nämlich 186 Stück. Dahinter kommen 154 Gedichte mit 21 bis 40 Zeilen, 104 mit mehr als 80 und 82 mit 13 bis 20. Nur 47 Texte kommen mit höchstens zwölf Zeilen aus. Wer etwas sucht, das auf eine Karte passt, arbeitet hier also gegen den Bestand und filtert besser zuerst nach Länge als nach Titel. Wer vorlesen will, hat dagegen freie Auswahl.

Am oberen Ende stehen Texte, die man in keiner Rede unterbringt. Heinrich Heines „Jehuda ben Halevy“ von 1851 zählt 901 Zeilen; als erste Zeile ist der Vermerk „(Fragment.)“ erfasst und kein Vers. Karl Streckfuß’ „Ruth“ von 1834 hat 806 Zeilen und beginnt „Schwer auf Israel lag Jehova’s zürnende Rechte,“. Heines „Disputation“, ebenfalls von 1851, kommt auf 440 Zeilen. Friedrich Schillers „Der Spaziergang“ von 1804 ist mit 200 Zeilen dagegen fast handlich. 104 Gedichte dieser Gruppe haben mehr als 80 Zeilen; aus ihnen nimmt man für einen Anlass eine Strophe – und sagt dazu, dass es eine Strophe ist.

Unter den hier aufgeführten Titeln ist das 18. Jahrhundert mit überschaubaren Stücken vertreten. Christian Felix Weißes „Die künftige Zeit“ von 1758 hat 30 Zeilen und fängt an: „Mein Leben eilet schnell dahin,“. Vom selben Verfasser und aus demselben Jahr steht „Der Gebrauch der Jugend“ mit 20 Zeilen da, erste Zeile „Was hilft das Leben, wenn man es nicht nützt?“. Johann Baptist von Alxingers „An einen Hagestolzen“ von 1780 kommt auf 42 Zeilen und setzt mit einer Anrede ein: „Du willst, so stark dein Herz auch schlägt,“. Christian Fürchtegott Gellerts „Inkle und Yariko“ von 1769 braucht dagegen 100 Zeilen. Für eine Rede, die zwei Minuten trägt, ist die Größenordnung der ersten drei meist die richtige.

Hundertfünfzig Jahre später sehen die Einträge anders aus. Rudolf Lavants „Ein Gedankenbrief“ von 1893 hat 289 Zeilen; verzeichnet ist als Anfang die Angabe „(1877.)“. Louise Otto-Peters’ „Gelübde“, ebenfalls 1893 gedruckt, beginnt „Allein, allein in mitternächt’ger Stunde,“ und braucht 72 Zeilen. Aus dem 20. Jahrhundert stehen hier Otto Ernsts „Goethe und Tasso“ von 1907 mit 89 Zeilen und Karl Kraus’ „Bange Stunde“ von 1920 mit 88 Zeilen, erste Zeile „Gebannt steh’ ich auf diesem Fleck“. Wer zwei dieser Anfänge nacheinander liest, sieht den Abstand von 1758 zu 1920 ohne weitere Erklärung.

Die verzeichneten Druckjahre reichen von 1658 bis 2007. Angegeben ist jeweils die Ausgabe, aus der ein Text stammt, nicht das Jahr seiner Entstehung; die späten Jahreszahlen gehören deshalb zu jüngeren Drucken älterer Gedichte. Der Schwerpunkt liegt zwischen 1880 und 1929: 45 Gedichte tragen ein Druckjahr aus den 1880er Jahren, 81 aus den 1890ern, 96 aus dem Jahrzehnt ab 1900, 50 aus den 1910ern und 97 aus den 1920ern – zusammen 369 der 573 Texte. Bei genau einem Gedicht fehlt die Jahreszahl ganz: bei Goethes „Ilmenau“ mit 193 Zeilen, wo als Anfang „am 3. September 1783.“ verzeichnet ist.

Die Verfasserliste sieht nicht aus wie ein Schulkanon. 51 Verfasserinnen und Verfasser sind hier vertreten. Am häufigsten Rudolf Lavant mit 67 Gedichten, dann Joachim Ringelnatz mit 53 und Theodor Fontane mit 50. Es folgen Louise Otto-Peters und Rainer Maria Rilke mit je 33, Kurt Tucholsky mit 29 sowie Conrad Ferdinand Meyer und Gustav Schwab mit je 25. Am unteren Ende stehen zehn Namen mit genau einem Gedicht, darunter Friedrich Rückert, Nikolaus Lenau, Joseph von Eichendorff und Gottfried Keller. Dieses Bild entsteht daraus, welche Ausgaben vollständig und frei verfügbar vorliegen; wer einen bestimmten Namen sucht, prüft besser die Autorenseite, als sich auf diese Reihenfolge zu verlassen.

Die Wahl fängt bei der Länge an, nicht beim Gefühl. Fünf bis zwölf Zeilen passen handschriftlich auf eine Karte, ohne dass die Schrift kleiner werden muss; kürzer wird es hier nicht, denn unter fünf Zeilen liegt in dieser Gruppe kein einziger Text. Zwanzig bis vierzig Zeilen sind die übliche Größe für einen vorgetragenen Text; darüber wird es für Zuhörer anstrengend, wenn die Vortragende nicht geübt ist. Ab etwa hundert Zeilen liest man Auszüge. Ein Auszug ist erlaubt, aber er soll erkennbar sein: Strophennummer nennen oder schlicht „zweite Strophe“ dazuschreiben. Ein gekürztes Gedicht, das als Ganzes ausgegeben wird, ärgert jeden, der den Text kennt.

Die alte Rechtschreibung in diesen Texten ist kein Versehen der Abschrift. Andreas Gryphius setzt 1658 Schrägstriche, wo heute Kommas stünden: „DEr Mensch das Spiel der Zeit / spielt weil er alhie lebt.“ Schiller schreibt 1804 „Sey mir gegrüßt mein Berg mit dem röthlich strahlenden Gipfel,“ – „Sey“ mit y, „röthlich“ mit th. Streckfuß setzt 1834 „verhängnißvollen“ mit ß, wo heute Doppel-s steht. Und die Apostrophe bei Otto-Peters, „mitternächt’ger“ oder „Erinn’rung“, markieren Silben, die im Vers wegfallen müssen, damit das Metrum stimmt. Wer abschreibt, übernimmt das unverändert; wer modernisiert, sollte es dazusagen, weil sonst unklar bleibt, welche Fassung vorliegt.

Alle Texte hier sind gemeinfrei: Ihre Verfasserinnen und Verfasser sind seit mindestens siebzig vollen Kalenderjahren tot, das Urheberrecht ist damit nach § 64 in Verbindung mit § 69 UrhG erloschen. Das heißt abschreiben, drucken, vertonen, in eine Traueranzeige setzen, auch verkaufen – ohne jemanden zu fragen und ohne Gebühr. Zwei Dinge bleiben: Eine Übersetzung oder eine neuere Bearbeitung hat ein eigenes Urheberrecht (§ 3 UrhG) und ist nicht automatisch frei. Und eine Quellenangabe ist zwar keine Pflicht mehr, aber gute Praxis. Sie kann so knapp sein wie: Christian Felix Weiße, „Die künftige Zeit“, 1758.