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Versbuch

Anlass

Gedichte für Trauer und Abschied

In dieser Gruppe stehen 208 Gedichte von 40 Verfasserinnen und Verfassern, deren Urheberrecht erloschen ist. Bei jedem Text ist die Zeilenzahl angegeben, bei jedem die Ausgabe, aus der er stammt. Wer eine Karte, eine Anzeige oder eine Ansprache vor sich hat, sieht damit vorab, was hineinpasst und was nicht.

208 Gedichte von 40 Verfasserinnen und Verfassern · davon 17 mit höchstens 12 Zeilen

Alle Gedichte: Trauer und Abschied

Zuerst die Gedichte, die das Stichwort schon im Titel tragen, danach die kürzeren vor den längeren. Jede Zeilenzahl ist gezählt.

Dieselben Gedichte, anders sortiert

Die häufigste Frage vor der Auswahl ist die Länge. Jede Untergruppe nennt die Regel, nach der sie gebildet ist — gezählt, belegt oder aus unserer eigenen Ordnung.

Kurz genug für eine Karte (17)

Höchstens zwölf Zeilen. Gezählt, nicht geschätzt.

Lang genug zum Vorlesen (78)

Dreizehn bis vierzig Zeilen — etwa ein bis drei Minuten laut gelesen. Gezählt.

Die dreißig kürzesten von 78; die vollständige Liste steht oben.

Aus dem 19. Jahrhundert und davor (121)

Der Verfasser starb vor 1900. Das Sterbejahr ist aus dem GND-Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek belegt.

Die dreißig kürzesten von 121; die vollständige Liste steht oben.

Aus dem 20. Jahrhundert (87)

Der Verfasser starb 1900 oder später. Ebenfalls aus dem GND-Datensatz belegt.

Die dreißig kürzesten von 87; die vollständige Liste steht oben.

Was in dieser Gruppe steht und was davon wohin passt

Die 208 Texte verteilen sich ungleich auf 40 Verfasserinnen und Verfasser. Theodor Fontane ist mit 27 Gedichten vertreten, Heinrich Heine mit 16, Rudolf Lavant mit 14, Louise Otto-Peters mit 13. Gustav Schwab und Rainer Maria Rilke stehen mit je zwölf hier, Christian Fürchtegott Gellert und Conrad Ferdinand Meyer mit je neun, Karl Streckfuß und Heinrich Kämpchen mit je acht. Friederike Brun, Marie Eugenie Delle Grazie und Karl Kraus folgen mit je sieben. Am anderen Ende stehen dreizehn Namen mit einem einzigen Gedicht, darunter Johann Wolfgang von Goethe, Theodor Storm und Wilhelm Busch.

Praktisch entscheidet die Zeilenzahl mehr als der Titel, und sie schwankt hier stark. Das kürzeste Stück hat zwei Zeilen, das längste 901; in der Mitte liegen 48 Zeilen. Nach Längenbändern geordnet: drei Gedichte haben höchstens vier Zeilen, sieben fünf bis acht, sieben neun bis zwölf, 36 dreizehn bis zwanzig, 42 einundzwanzig bis vierzig, 61 einundvierzig bis achtzig und 52 mehr als achtzig Zeilen. Der Schwerpunkt liegt damit deutlich über allem, was auf eine Karte geht: jedes vierte Gedicht dieser Gruppe überschreitet achtzig Zeilen.

Kurz ist die Ausnahme: nur 17 der 208 Gedichte haben höchstens zwölf Zeilen, also gut acht Prozent. Unter den hier aufgeführten Titeln sind das etwa „Grabschrift“ von Karl Streckfuß aus dem Druck von 1804 mit zwei Zeilen; „Grabschrift“ von Heinrich Kämpchen, 1909, mit vier Zeilen, beginnend mit „Blickt hin zur Gruft, die ihr vorüber geht,“; und „Münters Hinterlassene, an seinem Grabe“ von Friederike Brun aus dem Jahr 1795, sechs Zeilen lang, Anfang: „Sanft und lächelnd, so wie Du gelebt, so bist Du gestorben!“. Sechs Zeilen füllen eine Karte, ohne dass der Satz eng gestellt werden muss.

Wer etwas zum Sprechen sucht, landet bei der mittleren Länge, und dort liegt auch der Median dieser Gruppe. „Nachruf an Wilhelm Hauff“ von Gustav Schwab, 1828 gedruckt, hat 33 Zeilen. „Einem Todten“ von Theodor Fontane aus dem Jahr 1851 hat 54 Zeilen und setzt mit „Zwei Jahre kaum, als heitre Träume scheuchten“ ein. Rudolf Lavants „In memoriam“, gedruckt 1901, kommt auf 50 Zeilen. Rechnet man vier bis fünf Verszeilen auf zehn Sekunden, dauert jedes davon vorgelesen gut eine bis zweieinhalb Minuten, Pausen noch nicht eingerechnet.

Die erste erfasste Zeile ist nicht immer der Gedichtanfang, sondern manchmal die oberste Zeile des Drucks. Louise Otto-Peters ist mit 13 Gedichten vertreten; die vier hier aufgeführten tragen alle das Druckjahr 1893. Über „Totenklage“ mit 20 Zeilen steht „I. Auf den Grabstein meines Bräutigams.“, über „Dem toten Gatten“ mit 46 Zeilen schlicht „1864.“, über „Heinrich von Meißen“ mit 55 Zeilen der Zusatz „genannt Frauenlob“. Bei „Wär’ ich gestorben!“ mit 56 Zeilen beginnt dagegen wirklich der Text: „Wär ich gestorben in der Kindheit Tagen“. Bei Schwabs Nachruf lautet die oberste Zeile „Im Namen der Freunde gedichtet und am Grabe gesprochen.“

Die Druckjahre reichen von 1658 bis 1982 und häufen sich um die Jahrhundertwende: 49 Gedichte stammen aus einer Ausgabe der 1900er Jahre, 26 aus den 1890ern, 25 aus den 1920ern, 19 aus den 1820ern. Das Jahr bezeichnet immer die Ausgabe, aus der der Text übernommen wurde, nicht die Niederschrift. Deshalb steht bei Gotthold Ephraim Lessings „Auf den Tod eines Affen“ das Jahr 1982 und bei Rudolf Lavants „Nach einem Jahre“ das Jahr 1965. Wer die Angabe weitergibt, sollte sie als das kennzeichnen, was sie ist: die Fundstelle.

52 Gedichte sind länger als achtzig Zeilen; solche Stücke liest man ganz oder gar nicht. „Jehuda ben Halevy“ von Heinrich Heine aus der Ausgabe von 1851 hat 901 Zeilen und trägt oben den Vermerk „(Fragment.)“. „Ruth“ von Karl Streckfuß, 1834 gedruckt, umfasst 806 Zeilen und beginnt mit „Schwer auf Israel lag Jehova’s zürnende Rechte,“. Theodor Fontanes „Von der schönen Rosamunde“ von 1905 kommt auf 687 Zeilen. Die Zuordnung folgt dabei dem Gegenstand, nicht der Verwendbarkeit: „Crispin und Crispine“ von Gellert, 1769, hat 103 Zeilen und fängt mit „Daß oft die Weiber bis ins Grab“ an.

Wer zitiert, nennt am besten Titel, Verfasser und Ausgabe, etwa: Rudolf Lavant, „Nach einem Jahre“, nach dem Druck von 1965. Pflicht ist das nicht mehr, aber es beantwortet Rückfragen im Voraus. Die Schreibungen stehen so da, wie die jeweilige Ausgabe sie setzt: Fontanes Titel „Einem Todten“ von 1851 schreibt Todten mit d und t, bei Streckfuß steht „Jehova’s“ mit Apostroph im Genitiv, bei Louise Otto-Peters „Wär’ ich“ mit ausgelassenem e. Das sind keine Druckfehler. Passt am Ende nur eine Strophe, ist auch das in Ordnung – solange darunter steht, dass es eine Strophe ist.

Alle Verfasser dieser Gruppe sind seit mindestens siebzig vollen Kalenderjahren tot; das Urheberrecht an ihren Texten ist nach § 64 in Verbindung mit § 69 UrhG erloschen. Abschreiben, drucken, in eine Anzeige setzen, vertonen, vortragen, auch verkaufen – all das braucht keine Erlaubnis und kostet nichts. Erloschen ist allerdings nur das Recht am Original. Eine Übersetzung oder eine neuere Bearbeitung ist nach § 3 UrhG ein eigenes Werk mit eigener Frist. Wer Verse aus einer modernen Anthologie übernimmt, übernimmt womöglich fremde Redaktionsarbeit mit.