Zum Inhalt springen
Versbuch

Epoche

Gedichte der Romantik

Die Romantik ist hier mit 256 Gedichten vertreten, und der Bestand ist auffallend langzeilig: Nur 22 Stücke bleiben bei zwölf Zeilen oder darunter, das längste zählt 806. Wer etwas Kurzes für eine Karte sucht, hat also eine kleine, klar überschaubare Auswahl.

256 Gedichte von 13 Verfasserinnen und Verfassern · davon 22 mit höchstens 12 Zeilen

Verfasserinnen und Verfasser dieser Epoche

Nach Geburtsjahr geordnet.

Gedichte aus dieser Epoche

120 von 256 Gedichte, kürzestes zuerst. Die vollständige Liste steht auf der Seite der jeweiligen Verfasserin oder des Verfassers.

Was hier steht, wie lang es ist und was daraus folgt

Zugeordnet wird in diesem Verzeichnis der Verfasser, nicht das Gedicht. Ein Autor, den die Literaturgeschichte zur Romantik zählt, erscheint hier mit allem, was von ihm vorliegt – auch mit einem Vierzeiler, den man ohne die Überschrift keiner Epoche zuordnen würde. Die Einteilung ist also ein Weg, Werke zu bündeln, keine Aussage über den einzelnen Text. Das ist beim Suchen nützlich zu wissen: Unter „Romantik“ finden Sie eine Autorengruppe, und innerhalb dieser Gruppe muss die Wahl über Titel, Länge und Anfangszeile laufen.

Den größten Teil stellen zwei Namen, die heute weniger geläufig sind: Gustav Schwab mit 129 Gedichten und Karl Streckfuß mit 53. Es folgen Wilhelm Müller mit 26 und Joseph von Eichendorff mit 18. Kleiner wird es bei Friedrich Rückert mit 7, Ludwig Uhland mit 5, Ernst Moritz Arndt mit 4 und Justinus Kerner mit 3. Wer gezielt Eichendorff sucht, hat also achtzehn Texte vor sich, nicht hunderte – dafür sind es Stücke, die man oft anderswo schon gelesen hat.

Kurz ist hier die Ausnahme, und die kürzesten Stücke stammen von Karl Streckfuß. „Der Garten“ von 1804 besteht aus zwei langen Zeilen, die erste lautet „Tausend Wege durchziehn mich, doch wähle nicht lange, o Wandrer,“. Ebenso zweizeilig sind „Der Sturmwind“ – „Fürchterlich tob’ ich einher, doch tobend zerreiß’ ich die Wolken,“ – und „Grabschrift“. Vier Zeilen haben von ihm „Höchster Ruhm“ (1834) mit dem Anfang „Was bringt den höchsten Ruhm? – der Sieg!“, „Menschenwerth“ (1834) und „In ein Stammbuch“ (1804).

Das bekannteste kurze Stück dieser Gruppe ist Eichendorffs „Wünschelrute“: vier Zeilen, 1841 gedruckt, beginnend „Schläft ein Lied in allen Dingen,“. Acht Zeilen hat von ihm „Kurze Fahrt“ aus einer Ausgabe von 1864 – „Posthorn, wie so keck und fröhlich,“. Von Friedrich Rückert stehen die achtzeiligen Stücke „Der trübe Tag“ und „Wintersonne“ von 1841 hier, von Gustav Schwab „Abendsegen“ (1828) mit dem Anfang „Dank, Vater! dir für Leid und Lust“, von Justinus Kerner das zwölfzeilige „An den Hund des Todten“.

Praktisch heißt der lange Zuschnitt dieses Bestands: Wer eine Karte beschriften will, arbeitet mit den 22 kurzen Stücken oder mit einer Strophe. Eine Strophe zu nehmen ist völlig in Ordnung – nur muss darunterstehen, dass es eine ist, etwa „aus ‚Abendsegen‘, erste Strophe“. Wer dagegen einen Abend zu füllen hat, findet hier reichlich Stoff; Stücke von mehreren hundert Zeilen wollen vorgelesen werden, mit Pausen und mit einem kurzen Satz davor, worum es geht. Gedruckt auf einer Karte wären sie unlesbar.

Für Trauung, Taufe und Abschied sind die achtzeiligen Texte oft die dankbarsten: lang genug, dass sie eine Bewegung haben, kurz genug, dass niemand unruhig wird. Uhlands sechszeiliges „Auf ein Kind“ aus einer Ausgabe von 1854 beginnt „Aus der Bedrängniß, die mich wild umkettet,“ – ein Beispiel dafür, dass ein kurzer Titel keinen leichten Text garantiert. Lesen Sie das ganze Gedicht, bevor Sie es vortragen. Der Anfang einer Strophe verrät bei diesen Verfassern selten, wohin die letzte Zeile geht.

Rechtlich gilt für alles hier dasselbe: Der Schutz erlischt siebzig volle Kalenderjahre nach dem Tod des Verfassers (§ 64 UrhG; die Frist beginnt mit dem Ende des Todesjahres, § 69 UrhG). Damit sind diese Gedichte frei verwendbar – für Karten, Hefte, Programme, Vertonungen, auch für Gedrucktes, das verkauft wird. Zwei Dinge bleiben geschützt: Übersetzungen und neuere Bearbeitungen, die nach § 3 UrhG eigene Werke sind. Eine Quellenangabe ist nicht mehr vorgeschrieben, aber sie ist höflich und hilft jedem, der nachschlagen will.

An der Schreibung sieht man das Alter der Drucke. „Menschenwerth“ trägt ein h, das in „Wert“ heute fehlt; „An den Hund des Todten“ zeigt dieselbe ältere Norm bei „Toten“. In „Aus der Bedrängniß“ steht ß, wo heute ein s stünde. Das sind keine Druckfehler, sondern der Stand der Rechtschreibung vor 1901. Wer den Text abschreibt, sollte sich entscheiden: entweder buchstabengetreu übernehmen – das ist die saubere Lösung – oder durchgehend modernisieren und dazusagen, dass die Schreibung angepasst wurde.