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Versbuch

Regel für Kranke

Wilhelm Hauff · 18021827

25 Zeilen in 5 Strophen · zuerst gedruckt off

Hast du mit dem Apotheker Streit,Es dem Arzt zu klagen vermeid’!Hast du über den Arzt zu klagen,Sollst du’s nicht dem Apotheker sagen;Denn sind sie auch Feinde immerdar,So werden sie Freund’ am neuen Jahr,Verkünden: der hat dies gesagt,Und mir hat er von dir geklagt.Wirst du nun krank in den ersten Wochen,Die Arznei sie zusammenkochen:

„Recipe: Was er uns gethan,Rühren wir ihm jetzt doppelt an;Zwanzig Drachmen von seinen KlagenMit Asa foetida für den Magen.Misceatur, detur, nebst unsrem Groll,Alle Stunden zwei Löffel voll.“

Und stirbst du nicht in der BlütezeitIhrer neuen Herzinnigkeit,Lassen sie dich so lange liegenBis sie selbst wieder Händel kriegen.

* * *

Merke: Zweier Gegner KlagenMußt du nicht hin- und widertragen!Weißt nicht, ob, die geschieden scheinen,Sich nachmals gegen dich vereinen.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Gedichte, off
Digitalisat
de.wikisource.org — „Regel für Kranke“, Fassung 3.780.197 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Wilhelm Hauff starb 1827; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1897 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118546864 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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