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Versbuch

Epoche

Gedichte der Klassik und des Sturm und Drang

Klassik und Sturm und Drang sind hier ein kleiner, dichter Bestand: 129 Gedichte von vier Verfassern, 99 davon von Goethe. 55 Stücke haben zwölf Zeilen oder weniger, das kürzeste zwei, das längste 200. Zu jedem Text ist die Druckausgabe genannt, aus der er stammt.

129 Gedichte von 4 Verfasserinnen und Verfassern · davon 55 mit höchstens 12 Zeilen

Verfasserinnen und Verfasser dieser Epoche

Nach Geburtsjahr geordnet.

Gedichte aus dieser Epoche

120 von 129 Gedichte, kürzestes zuerst. Die vollständige Liste steht auf der Seite der jeweiligen Verfasserin oder des Verfassers.

Vier Verfasser, kurze Formen, klare Rechtslage

Diese Seite fasst zwei Bezeichnungen zusammen, die in der Schule getrennt gelehrt werden: Sturm und Drang für die aufbegehrenden Jahre der 1770er, Weimarer Klassik für die Zeit danach. Beide betreffen dieselben Personen in verschiedenen Lebensabschnitten, weshalb sie hier nebeneinanderstehen. Und wie überall in diesem Verzeichnis gilt die Zuordnung dem Verfasser, nicht dem einzelnen Gedicht – ein Vierzeiler, den Goethe früh schrieb, und einer aus einer späten Ausgabe erscheinen deshalb unter derselben Überschrift, ohne dass die Etikette für beide gleich viel erklärt.

Die Verteilung ist eindeutig: Johann Wolfgang von Goethe steht mit 99 Gedichten hier, Friedrich Hölderlin mit 19, Friedrich Schiller mit 9, Gottfried August Bürger mit 2. Wer ein Schiller-Gedicht sucht, hat also neun zur Auswahl und sollte nicht mit einem großen Vorrat rechnen. Bei Hölderlin ist die literaturgeschichtliche Einordnung ohnehin umstritten: Er wird zwischen Klassik und Romantik geführt, oft auch als Einzelgänger, der in keine der beiden Schubladen passt. Hier steht er, weil er zeitlich und thematisch der Klassik am nächsten liegt.

Die Hölderlin-Stücke in diesem Bestand sind kurz und stammen fast alle aus einem Druck von 1799: „Das Unverzeihliche“ beginnt „Wenn ihr Freunde vergeßt, wenn ihr den Künstler höhnt,“, „Der gute Glaube“ mit „Schönes Leben! Du liegst krank, und das Herz ist mir“. Ebenfalls vier Zeilen haben „Die Liebenden“ – „Trennen wollten wir uns, wähnten es gut und klug;“ –, „Ehemals und Jetzt“ und „Lebenslauf“. Fünf Vierzeiler eines Verfassers aus einem Jahr: Wer den Ton eines Autors kennenlernen will, hat hier eine ungewöhnlich saubere Stichprobe.

Von Goethe finden sich viele knappe Stücke aus einer Ausgabe von 1789: „Ungleiche Heirath“ mit nur zwei Zeilen, dazu die Vierzeiler „Dem Ackersmann“, „Ferne“ und „Süße Sorgen“, dessen erste Zeile „Weichet, Sorgen, von mir! – Doch ach! den sterblichen Menschen“ lautet. Aus späteren Drucken stammen „Erinnerung“ (1827) mit dem bekannten Anfang „Willst du immer weiter schweifen?“, „Scheintod“ (1827) und „Annonce“ (1841), das mit einem Zitat einsetzt: „Ein Hündchen wird gesucht“. Von Gottfried August Bürger steht „Trost“ von 1789 hier, vier Zeilen.

Für die Praxis ist dieser Bestand günstig zugeschnitten: 55 von 129 Gedichten haben höchstens zwölf Zeilen und passen damit auf eine Karte, in ein Stammbuch, unter eine Widmung. Zweizeiler wie „Ungleiche Heirath“ eignen sich als Motto über einer Einladung. Für eine Rede sind vier bis acht Zeilen brauchbar; alles darüber sollte man vorher laut lesen und die Zeit stoppen. Das längste Stück hier zählt 200 Zeilen – das ist ein Vortrag, kein Glückwunsch, und es verlangt eine kurze Einführung.

Ein Wort zur Auswahl bei bekannten Namen: Goethe und Schiller stehen in vielen Sammlungen, aber selten vollständig und selten mit Angabe der Ausgabe. Hier ist beides der Fall, und das ist beim Zitieren der Unterschied. Wenn Sie nur eine Strophe verwenden – bei einem längeren Text oft die vernünftigste Lösung –, schreiben Sie es darunter. „Erste Strophe aus …“ ist eine Zeile Aufwand und bewahrt den Leser davor, einen Ausschnitt für das ganze Gedicht zu halten.

Rechtlich brauchen Sie hier gar nichts zu klären. Der Urheberschutz endet siebzig volle Kalenderjahre nach dem Tod des Verfassers (§ 64 UrhG, Fristbeginn § 69 UrhG); bei Autoren, die um 1800 schrieben, ist das seit Generationen der Fall. Sie dürfen die Texte drucken, vertonen, in ein Theaterprogramm setzen, in ein Buch aufnehmen und dieses Buch verkaufen. Vorsicht ist nur bei Übersetzungen und neueren Bearbeitungen geboten: Solche Fassungen sind nach § 3 UrhG eigenständig geschützt, mit einer eigenen Schutzfrist.

Beim Abschreiben lohnt der Blick auf Kleinigkeiten. „Ungleiche Heirath“ trägt das h, das im 18. und 19. Jahrhundert zu „Heirat“ gehörte, „vergeßt“ bei Hölderlin das ß der alten Norm. Der Gedankenstrich mitten in einer Goethe-Zeile ist Teil des Satzes und keine Auslassung. Für die Quellenangabe genügt: Verfasser, Titel, Jahr der Ausgabe – etwa Friedrich Hölderlin, „Lebenslauf“, 1799. Wer will, ergänzt die Lebensdaten des Verfassers; sie stehen bei jedem Gedicht dieser Sammlung ohnehin dabei.