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Versbuch

Thema

Gedichte über die Heimat – 52 vollständige Texte

Diese Seite versammelt 52 Gedichte über Heimat, Heimweh und Heimkehr – das kürzeste acht Zeilen lang, das längste 94, in der Mitte 36. Jedes ist vollständig wiedergegeben, mit Verfasser, Druckjahr und der Ausgabe, aus der es übernommen wurde. Nur sechs von ihnen kommen mit zwölf Zeilen oder weniger aus.

52 Gedichte von 25 Verfasserinnen und Verfassern · davon 6 mit höchstens 12 Zeilen

Alle Gedichte: Heimat

Zuerst die Gedichte, die das Stichwort schon im Titel tragen, danach die kürzeren vor den längeren. Jede Zeilenzahl ist gezählt.

Was dieses Stichwort umfasst – und was davon wofür taugt

Unter diesem Stichwort stehen 52 Gedichte von 25 Verfasserinnen und Verfassern. Heinrich Heine ist mit sechs Texten am stärksten vertreten; je vier stammen von Louise Otto-Peters, Theodor Fontane, Rudolf Lavant und Rainer Maria Rilke, je drei von Heinrich Kämpchen, Joachim Ringelnatz und Gustav Schwab. Dreizehn Verfasser sind mit genau einem Gedicht vertreten, darunter Friedrich Hölderlin, Joseph von Eichendorff und Christian Morgenstern. Die Texte messen zwischen 8 und 94 Zeilen, in der Mitte liegen 36. Wer auswählt, sieht am besten zuerst auf diese Zahl: Sie entscheidet, ob ein Gedicht auf eine Karte passt oder eine Ansprache trägt.

Dass ein Gedicht hier unter „Heimat“ steht, ist eine Ordnung dieser Sammlung und keine Angabe der Druckausgaben. Sie folgt dem Wortmaterial der Texte: Heimat, Heimweh, Heimkehr, daheim, Dorf, Fremde. Deshalb steht Richard Dehmels „Heimweh in die Welt“ von 1893 mit 32 Zeilen neben Rudolf Lavants „Heimkehr“ von 1907 mit 26 Zeilen und neben Georg Trakls „Im Dorf“ von 1913 mit 36. Die Titel ähneln einander stärker als die Gedichte: „Heimat“, „Die Heimat“, „Die Heimath“, „Heimkehr“, „Die Heimkehr“ und „Daheim“ kommen mehrfach oder in Varianten vor. Verlassen Sie sich also nicht auf die Überschrift, sondern lesen Sie den Text, den Sie verwenden wollen, einmal ganz.

Kurz ist in diesem Stichwort die Ausnahme: Sechs der 52 Gedichte bleiben bei höchstens zwölf Zeilen, und unter acht Zeilen liegt keines. Am kürzesten sind zwei Achtzeiler – Friedrich Hölderlins „Die Heimath“ von 1799, das mit „Froh kehrt der Schiffer heim an den stillen Strohm“ beginnt, und Karl Kraus’ „Vision des Erblindeten“ von 1920 mit der Anfangszeile „So, Mutter, Dank! So fühl’ ich deine Hand.“ Es folgen Rainer Maria Rilkes „Wenn ich Dir ernst ins Auge schaute“ mit neun Zeilen (1898), Christian Morgensterns „Das Böhmische Dorf“ mit zehn (1932) sowie zwei Zwölfzeiler: Ada Christens „Daheim“ (1870) und Rilkes „Das Heimatlied“ (1955). Mehr Kurzes gibt dieses Stichwort nicht her.

Der Schwerpunkt liegt deutlich weiter oben. 21 Gedichte messen zwischen 41 und 80 Zeilen; das ist die größte Gruppe und mehr als ein Drittel des Stichworts. Elf liegen zwischen 13 und 20 Zeilen, zehn zwischen 21 und 40, vier über 80. Wer etwas sucht, das in einer Feierstunde ein paar Minuten füllt, wird also fündig, muss die mittleren Längen aber gezielt heraussuchen. Rechnen Sie beim Proben grob vier Minuten für sechzig Zeilen und lesen Sie den Text vorher einmal laut: Zeilenumbrüche, die auf dem Papier ruhig aussehen, erzwingen beim Sprechen manchmal eine Pause, die niemand geplant hat.

Am oberen Ende stehen vier Gedichte mit mehr als achtzig Zeilen. Erich Mühsams „Ruf aus der Not“ von 1920 ist mit 94 Zeilen das längste des Stichworts; seine erste gedruckte Zeile ist kein Vers, sondern die Datierung „Oktober 1919“. Je 92 Zeilen haben Christian Fürchtegott Gellerts „Der junge Drescher“ (Druck 1769) und Theodor Fontanes „Archibald Douglas“ (Druck 1905), 90 Zeilen hat Friedrich Rückerts „Des fremden Kindes heiliger Christ“ (Druck 1841). Fontanes „Unterwegs und wieder daheim“, ebenfalls 1905 gedruckt, kommt auf 64 Zeilen – lang, aber nicht das längste Stück hier. Solche Texte gehören eher auf Papier als in eine Ansprache.

Die Druckjahre reichen von 1769 bis 1965. Am dichtesten besetzt sind die Jahre 1900 bis 1909 mit elf Gedichten und 1890 bis 1899 mit sieben; je sechs entfallen auf die 1840er und die 1920er Jahre. Das Druckjahr meint dabei die Ausgabe, aus der der Text hier übernommen wurde, und nicht die Entstehung: Rudolf Lavants „Der Deserteur“ ist mit 1965 verzeichnet, Rainer Maria Rilkes „Das Heimatlied“ und „In Dubiis“ mit 1955, Wilhelm Buschs „Du hast das schöne Paradies verlassen“ mit 1960. Wer das Alter eines Textes angeben will, spricht deshalb besser vom Druck als von der Abfassung.

Bei etlichen Gedichten ist die erste gedruckte Zeile keine Verszeile, sondern eine Angabe aus der Ausgabe. Theodor Fontanes „Unterwegs und wieder daheim“ beginnt mit der Ziffer „1.“, weil der Text in Abschnitte geteilt ist; vier Gedichte Heinrich Heines setzen mit römischen Zahlen ein – „I.“, „VI.“, „VIII.“ und „X.“. Rudolf Lavants „Heimkehr“ trägt den Vermerk „(Zu nebenstehendem Bild.)“, Heinrich Kämpchens „Die Heimkehr“ die Angabe „(Eine Ruhrtalsage.)“, Louise Otto-Peters’ „Vom Dorfe“ die Zeile „(12. August 1845. Gohlis bei Leipzig).“ und Gustav Schwabs „Lied eines abziehenden Burschen“ den Hinweis „Nach der Weise: Es reiten drei Reiter zum Thor hinaus etc.“ Wer zitiert, lässt solche Zeilen meist weg.

Die Schreibung ist die des jeweiligen Drucks. Hölderlins Titel lautet „Die Heimath“ mit th, seine Anfangszeile schreibt „Strohm“ mit h; Ada Christens „Daheim“ setzt mit „In Deinem düstern Zimmer steh’ ich wieder,“ ein, Rilkes Neunzeiler mit „Klang oft Dein Wort so kummerkrank“ – die Anrede groß, wie es im Druckjahr 1898 üblich war. Fontanes „Archibald Douglas“ eröffnet mit einem Anführungszeichen und der Form „Ich hab’ es getragen sieben Jahr“. Das sind keine Druckfehler, sondern der Stand der Rechtschreibung ihrer Jahre. Für ein Programmheft heißt das: Der Satz sieht alt aus. Wer ihn angleicht, vermerkt das am besten in einer Zeile.

Alle hier vertretenen Verfasserinnen und Verfasser sind seit mindestens siebzig vollen Kalenderjahren tot; ihr Urheberrecht ist nach § 64 in Verbindung mit § 69 UrhG erloschen. Die Texte lassen sich abschreiben, drucken, vertonen, auf eine Tafel setzen oder in einer Anthologie verkaufen, ohne dass jemand um Erlaubnis gefragt oder eine Gebühr entrichtet werden müsste. Nicht erloschen sind die Rechte an Übersetzungen und an neueren Bearbeitungen; sie gelten als eigene Werke (§ 3 UrhG) und sind getrennt zu prüfen. Eine Quellenangabe verlangt das Gesetz nicht mehr, sie hilft aber jedem, der nachlesen will – Verfasser, Titel und Druckjahr genügen, etwa: Friedrich Hölderlin, „Die Heimath“, Druck 1799.