Zum Inhalt springen
Versbuch

Epoche

Gedichte des Naturalismus

Zum Naturalismus stehen hier 720 Gedichte von acht Verfasserinnen und Verfassern. Das kürzeste hat zwei Zeilen, das längste 543; 110 Stücke bleiben bei zwölf Zeilen oder darunter. Jeder Text ist vollständig wiedergegeben und mit der Druckausgabe verzeichnet, aus der er stammt.

720 Gedichte von 8 Verfasserinnen und Verfassern · davon 110 mit höchstens 12 Zeilen

Verfasserinnen und Verfasser dieser Epoche

Nach Geburtsjahr geordnet.

Gedichte aus dieser Epoche

120 von 720 Gedichte, kürzestes zuerst. Die vollständige Liste steht auf der Seite der jeweiligen Verfasserin oder des Verfassers.

Der Bestand im Überblick und Hinweise zur Auswahl

Eine Epoche ordnet in dieser Sammlung den Verfasser ein, nicht das einzelne Stück. Wer als Naturalist gilt, ist mit allem hier vertreten, was von ihm vorliegt – auch mit einem Gedicht, das mit sozialer Beobachtung nichts zu tun hat. Deshalb steht ein Liebesvierzeiler neben einem Spottvers. Bei Frank Wedekind, von dem 109 Gedichte hier stehen, ist die Zuordnung geteilt: Er wird dem Naturalismus zugerechnet, ebenso häufig aber der Wiener Moderne und dem frühen Expressionismus. Solche Doppelzuordnungen sind in der Literaturgeschichte üblich und kein Fehler des Verzeichnisses.

Die Verteilung ist ungleich. Rudolf Lavant ist mit 207 Gedichten am stärksten vertreten, Heinrich Kämpchen mit 167, Wedekind mit 109, Richard Dehmel mit 85. Von Marie Eugenie Delle Grazie stehen 75 Texte hier, von Otto Ernst 59, von Karl Henckell 14 und von Detlev von Liliencron nur 4. Wer einen bestimmten Namen sucht, sollte diese Zahlen kennen: Bei Liliencron ist die Auswahl klein, bei Lavant und Kämpchen füllt sie ein Bändchen. Die Namen sind heute unterschiedlich geläufig, im Bestand zählt nur, wie viel vorliegt.

Die kürzesten Texte sind Sinnsprüche. „Nutzlos“ von Heinrich Kämpchen, 1909 gedruckt, hat zwei Zeilen und beginnt „Wer immer sinnt und nicht beginnt,“. Ebenfalls zwei Zeilen hat „Uebertreibung“ aus demselben Jahr: „So schlecht ist keiner und so gut,“. Vier Zeilen umfassen „Anti-Alkohol“, „Graue Wüste“, „Sängerliebe“, „Töricht“ und „Schmäh’ nicht“ – letzteres beginnt „Schmäh’ nicht den Tod, der immer hilfsbereit“. Wer für eine Traueranzeige etwas Knappes sucht, findet unter diesen Vierzeilern von 1909 mehr als unter den langen Stücken.

Anderen Ton haben die Vierzeiler von 1905 aus Wedekinds Feder. „Autographenjägern ins Stammbuch“ setzt ein mit „Wer der Kunst sich weiht, gilt oft als Missetäter,“; „Minona“ beginnt mit einer einzigen langen Zeile: „Laß sie mich küssen, die knospende Blume, den Kelch meiner Trunkenheit!“. Richard Dehmels „Liebe“ von 1893 hat vier Zeilen und fängt an mit „Tief und tiefer: seliges Geben,“. Bei Dehmel steht daneben „Religionsunterricht“ von 1913, ebenfalls vier Zeilen. Zwei Gedichte desselben Verfassers, zwanzig Jahre auseinander, hier eine Bildschirmlänge voneinander entfernt.

Für die praktische Auswahl gilt: Zählen Sie zuerst die Zeilen, dann lesen Sie laut. Vier bis zwölf Zeilen füllen eine Karte, ohne gedrängt zu wirken. Ein Text von 543 Zeilen – das längste Stück in dieser Gruppe – ist eine Lesung, keine Grußkarte. Für eine Rede oder Ansprache eignen sich acht bis zwanzig Zeilen; Karl Henckells achtzeiliges Stück von 1889 aus dem „Notizbüchlein der Liebe“ liegt genau in diesem Bereich. Wer kürzt, kürzt an einer Strophengrenze und sagt, dass gekürzt wurde.

Gemeinfrei heißt: kein Rechteinhaber, keine Anfrage, keine Gebühr. Bei allen hier verzeichneten Verfassern sind seit dem Todesjahr mindestens siebzig volle Kalenderjahre verstrichen, womit der Schutz nach § 64 UrhG endet; die Frist läuft nach § 69 UrhG ab dem Ende des Todesjahres. Ein Gedicht von 1909 dürfen Sie in ein Programmheft setzen, in eine Firmenbroschüre, auf ein Plakat oder in ein Lied. Auch die gewerbliche Nutzung ist frei – der Verkauf eines Gedichtbands mit diesen Texten wäre erlaubt.

Wovon das nicht gilt: von Übersetzungen und neueren Bearbeitungen. Wer eine deutsche Übertragung eines fremdsprachigen Gedichts verwendet, benutzt ein eigenständig geschütztes Werk (§ 3 UrhG); dort zählt das Todesjahr des Übersetzers. Dasselbe trifft auf einen modernisierten oder kommentierten Text zu. Für die Quellenangabe genügt eine Zeile in der Form: Verfasser, Titel, Druckjahr. Bei „Grabschrift“ von Heinrich Kämpchen etwa – vier Zeilen, 1909 – reicht genau das, damit ein Leser den Text wiederfindet.

Am Textbild fallen alte Schreibungen auf. „Uebertreibung“ mit Ue statt Ü folgt dem Satzgebrauch, der Umlaute am Wortanfang gern auflöste; das ist keine Verschreibung. Der Apostroph in „Schmäh’ nicht“ zeigt einen weggelassenen Buchstaben der Befehlsform an. Wer solche Formen beim Abschreiben glättet, verändert den Text und sollte es dann auch sagen. Am saubersten ist, buchstabengetreu zu übernehmen, was in der angegebenen Druckausgabe steht – dann stimmt die Quellenangabe mit dem, was darunter abgedruckt ist.