Der Gesang der Parze
Conrad Ferdinand Meyer · 1825–1898
36 Zeilen in 9 Strophen · zuerst gedruckt 1882
In der Wiege schlummert ein schönes Römerkind,Die graue Parze sitzt daneben und spinnt.Sonst schweigt sie streng. Ist die lauschende Mutter fortSo singt die Parze murmelnd ein dunkles Wort:
Jetzt liegst du, Kindlein, noch in der Traumesruh.Bald, kleine Claudia, spinnest am Rocken du –Du wachsest rasch und entwächst den Kleidlein bald!Du wachsest schlank! Du wirst eine Wohlgestalt!
Die Fackel lodert und wirft einen grellen Schein,Sie kleiden dich mit dem Hochzeitsschleier ein!Die Knaben hüpfen empor am FestgelagUnd scherzen ausgelassen zum ernsten Tag.
Eine Herrin wandelt in ihrem eignen Raum,Und ihre Mägd’ und die Sklaven athmen kaum.Ihr ziemt daß all die Hände geflügelt sind.Ihr ziemt daß all die Lippen gezügelt sind.
Die blühenden Horen schwingen im Reigen sich:Dir ward ein Knabe, Julier, freue dich!Doch wann die Freude schwebt und die Flöte schallt,Dann – sagt die Parze – kommt der Jammer bald.
Der Tiber flutet und überschwemmt den Strand,Das bleiche Fieber steigt empor ans Land,Der Rufer ruft’s und kündet’s von Haus zu Haus:„Vernehmt! Den Julier tragen sie heut hinaus!“
Jetzt, kleine Claudia, trägst du unträglich Leid!In strenge Falten legst du dein Wittwenkleid –Dein Römerknabe springt dir behend vom SchooßUnd grüßt dich helmumflattert herab vom Roß …
Die Tuben rufen Schlacht und sie rufen Sieg …Da naht’s. Da kommt’s, was empor die Stufen stieg:Vier Männer und die Bahre, Claudia, sind’sMit der bekränzten Leiche deines Kinds!
Jetzt, kleine Claudia, bist du zu Tode wund“ –Das Kindlein lächelt. Es klirrt ein Schlüsselbund.Die Mutter tritt besorgt in die Kammer einUnd die Parze bleicht im goldenen Morgenschein.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Gedichte, S. 200–201, 1. Auflage, Verlag von H. Haessel, Leipzig, 1882
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Der Gesang der Parze“, Fassung 3.092.508 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Conrad Ferdinand Meyer starb 1898; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1968 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118581775 der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.