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Versbuch

Anlass

Gedichte zur Taufe und zur Geburt

Fünfzehn Gedichte sind hier unter Taufe und Geburt versammelt, das kürzeste mit vierzehn, das längste mit 143 Zeilen. Zu jedem stehen Verfasser, Zeilenzahl und die Druckausgabe, aus der die Fassung stammt. Wer etwas Kurzes für eine Karte sucht, liest bitte zuerst den Abschnitt unter der Liste – in dieser Gruppe ist nichts unter vierzehn Zeilen zu haben.

15 Gedichte von 11 Verfasserinnen und Verfassern

Alle Gedichte: Taufe und Geburt

Zuerst die Gedichte, die das Stichwort schon im Titel tragen, danach die kürzeren vor den längeren. Jede Zeilenzahl ist gezählt.

Dieselben Gedichte, anders sortiert

Die häufigste Frage vor der Auswahl ist die Länge. Jede Untergruppe nennt die Regel, nach der sie gebildet ist — gezählt, belegt oder aus unserer eigenen Ordnung.

Lang genug zum Vorlesen (11)

Dreizehn bis vierzig Zeilen — etwa ein bis drei Minuten laut gelesen. Gezählt.

Aus dem 19. Jahrhundert und davor (11)

Der Verfasser starb vor 1900. Das Sterbejahr ist aus dem GND-Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek belegt.

Aus dem 20. Jahrhundert (4)

Der Verfasser starb 1900 oder später. Ebenfalls aus dem GND-Datensatz belegt.

Was in dieser Gruppe steht und wofür es taugt

Der Bestand zu Taufe und Geburt umfasst fünfzehn Gedichte von elf Verfasserinnen und Verfassern. Am häufigsten vertreten sind Heinrich Heine und Theodor Fontane mit je drei Texten; je einen steuern Christian Morgenstern, Friederike Brun, Richard Dehmel, Wilhelm Müller, Georg Herwegh, Conrad Ferdinand Meyer, Georg Trakl, Gustav Schwab und Otto Ernst bei. Das kürzeste Stück zählt vierzehn Zeilen, das längste 143, in der Mitte liegt die Gruppe bei 36. Damit fehlt ihr gerade das, was Kartenschreiberinnen suchen: Kein einziges Gedicht bleibt bei zwölf Zeilen oder darunter. Wer vier gereimte Zeilen für einen Glückwunsch braucht, muss kürzen; wie das ohne Täuschung geht, steht weiter unten.

Vier Titel führen das Wort Wiegenlied. Friederike Bruns „Wiegenlied“, gedruckt 1795, hat 37 Zeilen und trägt im Kopf die Widmung „zu singen für J. E. Eggers.“ Richard Dehmels „Wiegenlied für meinen Jungen“ von 1893 umfasst 30 Zeilen und beginnt „Schlaf, mein Küken – Racker, schlafe!“. Ebenfalls 30 Zeilen hat „Des Baches Wiegenlied“ von Wilhelm Müller, dessen erfasste Anfangszeile „Gute Ruh’, gute Ruh’!“ lautet. Der vierte ist mit fünfzehn Zeilen der kürzeste: „Galgenkindes Wiegenlied“ von Christian Morgenstern, Anfang „Schlaf, Kindlein, schlaf,“ – wer den Titel mit auf die Karte setzt, schreibt das Wort Galgenkind darauf.

Von Heinrich Heine stehen drei Texte in der Gruppe, und sie sind untereinander sehr verschieden lang. „Geheimniß“ aus dem Druck von 1844 ist mit vierzehn Zeilen das kürzeste Gedicht überhaupt hier; als erste Zeile ist keine Verszeile erfasst, sondern die Ziffer „V.“ der Vorlage. „Schöne Wiege meiner Leiden“ von 1827 hat 23 Zeilen und beginnt „Schönes Grabmal meiner Ruh,“ – diese Zeile sollte man gelesen haben, bevor der Titel auf eine Taufkarte wandert. „Carl I.“, 1851 gedruckt, zählt 36 Zeilen und setzt ein mit „Im Wald, in der Köhlerhütte sitzt“.

Theodor Fontane ist ebenfalls dreimal vertreten, allerdings mit nur zwei verschiedenen Titeln. „Im Ilsethal“ hat 29 Zeilen und stammt aus dem Druck von 1851; als Anfangszeile ist die Jahreszahl „1841.“ erfasst. Dazu kommt „Ein Ball in Paris“ gleich zweimal: einmal nach dem Druck von 1851 mit 142 Zeilen, einmal nach dem von 1905 mit 143. Die beiden Fassungen unterscheiden sich also um eine Zeile, und die spätere trägt als erste Zeile die Datierung „(Dezember 1849.)“, die frühere den Vers „Paris hat Ball: hin durch der Gassen Enge“.

Der Länge nach sortiert sich die Gruppe klar. Neun der fünfzehn Gedichte liegen zwischen 21 und 40 Zeilen, zwei zwischen dreizehn und zwanzig, eines dazwischen bei 66, und drei überschreiten achtzig Zeilen. Zur mittleren Gruppe gehören Conrad Ferdinand Meyers „Der Gesang der Parze“ von 1882 mit 36 Zeilen, Anfang „In der Wiege schlummert ein schönes Römerkind,“, und Georg Trakls „Der Spaziergang“ von 1913 mit vierzig. Die 66 Zeilen hat Gustav Schwabs „Graf Gero von Montfort“ von 1828. Über achtzig kommen „Chidhr“ von Otto Ernst, 1907, mit 105 Zeilen – erste erfasste Zeile ist die Regieangabe „(Als Epilog.)“ – und die beiden Pariser Ballfassungen.

Bei einigen Titeln steht kein Kind und keine Taufe im Namen, und mehr als Titel, Verfasser, Zeilenzahl, Druckjahr und erste Zeile ist hier nicht verzeichnet. Das betrifft Georg Herweghs „Die Schweiz“, 32 Zeilen aus dem Druck von 1886, die mit „Land der Sehnsucht, drin die Berge wie der Freiheit Prachtstatüen,“ einsetzt, ebenso Trakls Spaziergang, Heines „Carl I.“ und Fontanes Ilsethal-Gedicht. Wovon diese Texte handeln, lässt sich aus den hier geführten Angaben nicht ablesen. Wer eine Taufe ausrichtet, liest sie also besser ganz, bevor eine Zeile daraus vorgetragen wird.

Für die Auswahl hilft eine schlichte Rechnung. Eine handgeschriebene Karte fasst vier bis zwölf Zeilen, mehr wird eng und unleserlich. Eine Ansprache verträgt dreißig, ein feierlich vorgelesenes Stück auch sechzig. Da hier nichts unter vierzehn Zeilen liegt, bleibt fast immer der Auszug: eine Strophe, sauber abgesetzt. Dann gehört die Angabe dazu, dass es eine Strophe ist – etwa „aus: Richard Dehmel, Wiegenlied für meinen Jungen, 1893“. Das kostet eine Zeile und verhindert, dass jemand später ein halbes Gedicht für ein ganzes hält.

Alle Texte hier sind gemeinfrei. Die Verfasserinnen und Verfasser sind seit mindestens siebzig vollen Kalenderjahren tot; das Urheberrecht ist nach § 64 in Verbindung mit § 69 UrhG erloschen. Abschreiben, drucken, in ein Taufheft setzen, vertonen, auch verkaufen – all das braucht keine Erlaubnis und keine Gebühr. Frei ist damit der Text des Verfassers, nicht jede spätere Gestalt: An einer Übersetzung oder an einer neueren Bearbeitung kann ein eigenes Recht bestehen (§ 3 UrhG). Welche Druckausgabe der jeweiligen Fassung zugrunde liegt, steht auf der Seite des einzelnen Gedichts und lässt sich von dort abschreiben.

Am Textbild fällt einiges auf, das keine Tippfehler sind. Heines Gedicht heißt hier „Geheimniß“, mit ß, wie in der Ausgabe von 1844. Apostrophe stehen, wo heute keine mehr stünden, etwa in „Gute Ruh’, gute Ruh’!“. Die Druckjahre nennen die Ausgabe, aus der die Fassung stammt, nicht die Entstehungszeit: Sie reichen von 1795 bis 1981, wobei allein aus den 1850er und aus den 1900er Jahren je drei Texte kommen. Und die erfasste erste Zeile ist gelegentlich gar kein Vers, sondern eine Überschrift oder Datierung der Vorlage.