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Versbuch

Epoche

Gedichte der Moderne und des Expressionismus

Unter der Moderne stehen hier 2.056 Gedichte – der größte Bestand dieser Sammlung. Er reicht vom Dreizeiler bis zu einem Stück von 316 Zeilen, und 610 Gedichte kommen mit höchstens zwölf Zeilen aus. Alle Texte sind vollständig, gemeinfrei und mit der Druckausgabe angegeben, aus der sie stammen.

2.056 Gedichte von 16 Verfasserinnen und Verfassern · davon 610 mit höchstens 12 Zeilen

Verfasserinnen und Verfasser dieser Epoche

Nach Geburtsjahr geordnet.

Gedichte aus dieser Epoche

120 von 2.056 Gedichte, kürzestes zuerst. Die vollständige Liste steht auf der Seite der jeweiligen Verfasserin oder des Verfassers.

Was in diesem Bestand steht – und wie man daraus wählt

Die Zuordnung zur Moderne gilt hier dem Verfasser, nicht dem einzelnen Gedicht. Wer literaturgeschichtlich zur Moderne gerechnet wird, steht mit seinem gesamten Werk auf dieser Seite – ein Vierzeiler von 1906 also neben einem von 1932, ein frühes Stück neben einem späten. Das erklärt, warum die Jahreszahlen so weit auseinanderliegen. Bei Karl Kraus, von dem 62 Gedichte hier stehen, ist die Einordnung ohnehin geteilt: Er wird der Wiener Moderne zugerechnet, ebenso oft aber als Satiriker und Sprachkritiker eigener Art geführt. Wer streng nach Epochen sortiert, findet ihn deshalb nicht immer an derselben Stelle.

Den Bestand prägen wenige, sehr produktive Namen. Von Joachim Ringelnatz stehen 725 Gedichte hier, von Rainer Maria Rilke 418, von Kurt Tucholsky 225, von Alfred Henschke – der unter dem Namen Klabund veröffentlichte – 195. Dazu kommen 97 Gedichte von Christian Morgenstern, 68 von Paul Haller, 50 von Georg Trakl. Wer also „ein modernes Gedicht“ sucht, sucht in Wahrheit meist innerhalb eines dieser Werke. Die Tonlagen könnten weiter kaum auseinanderliegen, und das ist beim Auswählen wichtiger als die Epochenetikette.

Die kürzesten Stücke stammen fast alle von Ringelnatz. „Ein niedliches Eichhörnchen“ von 1924 hat drei Zeilen und beginnt mit „Lutschte am kleinen Zehchen.“ – der Titel trägt den Satzanfang, die erste Zeile setzt ihn fort. Ebenso gebaut sind „Es war ein faules Krokodil“ (1924) und „Es war einmal ein Kannibale“ (1912). Drei Zeilen hat auch „Kinder, ihr müßt euch mehr zutrauen“ von 1931. Solche Stücke passen auf eine Karte, in eine Sprechblase, an einen Rand – und sie sind komisch, was man vor einer Trauerfeier bedenken sollte.

Vier- und fünfzeilige Gedichte tragen einen anderen Ton. „Die Glocke“ von Alfred Henschke, 1927 gedruckt, beginnt „Die Glocke dröhnt und stöhnt die Stunden in die Welt.“ und kommt mit vier Zeilen aus. Georg Trakls „Rondel“ von 1913 hat fünf Zeilen und setzt ein mit „Verflossen ist das Gold der Tage,“. Fünf Zeilen hat auch Rilkes „Initiale“ von 1906: „Gib deine Schönheit immer hin“. Drei sehr kurze Texte, drei völlig verschiedene Register – ernst, dunkel, zugewandt. Die Zeilenzahl allein sagt über die Wirkung nichts.

Für die Wahl hilft eine schlichte Rechnung. Vier bis zwölf Zeilen passen auf eine Klappkarte, ohne dass die Schrift schrumpfen muss; darüber wird es eng. Eine Rede trägt mehr, weil die Stimme gliedert, was das Auge sonst überfliegt. Vorgelesen wirkt ein Gedicht länger, als es aussieht – zwölf Zeilen dauern gut eine halbe Minute. Wer nur eine Strophe nimmt, sollte das dazuschreiben: „aus …, erste Strophe“. Das kostet eine Zeile und verhindert, dass ein Auszug für das ganze Gedicht gehalten wird.

Alle Texte hier sind gemeinfrei. Die Urheberrechte der Verfasser sind erloschen, weil seit ihrem Tod mindestens siebzig volle Kalenderjahre vergangen sind (§ 64 in Verbindung mit § 69 UrhG); das Sterbejahr ist bei jedem Autor einzeln aus dem GND-Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek belegt. Sie dürfen die Gedichte abschreiben, drucken, vertonen, in eine Broschüre setzen, auf einen Grabstein meißeln und auch verkaufen, ohne jemanden zu fragen. Eine Erlaubnis, die es nicht mehr braucht, kann Ihnen auch niemand verweigern.

Zwei Einschränkungen bleiben. Eine Übersetzung ist ein eigenes Werk mit eigenem Schutz (§ 3 UrhG) – bei den fremdsprachigen Vorlagen, die Alfred Henschke nachdichtete, ist also die Nachdichtung das Werk, um das es geht, nicht das Original. Ebenso schützt das Gesetz neuere Bearbeitungen, etwa eine modernisierte Fassung oder einen kommentierten Text. Und die Quellenangabe: Pflicht ist sie bei einem gemeinfreien Text nicht mehr, gute Praxis bleibt sie. Verfasser, Titel, Lebensdaten, Druckjahr – vier Angaben, eine Zeile, und die Herkunft ist geklärt.

Am Schriftbild fällt zweierlei auf. Erstens die alte Rechtschreibung: „müßt“ mit ß im Ringelnatz-Titel von 1931 ist kein Tippfehler, sondern die Norm vor 1996; wer den Text abdruckt, lässt sie am besten stehen und modernisiert nicht halb. Zweitens die Jahreszahlen. Sie nennen die Druckausgabe, aus der der Text hier stammt, nicht immer die Entstehung. Bei „Am Kanal“ von Ringelnatz ist beides vermerkt: 1928, Erstausgabe 1927. Wer zitiert, gibt das an, was er wirklich vor sich hat.