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Versbuch

Wir, Vater Schemseddin und seine Kinder

Georg Friedrich Daumer · 18001875

26 Zeilen in 2 Strophen · zuerst gedruckt 1846

CCXIV.

Wir, Vater Schemseddin und seine Kinder,Wir, Scheich Hafis und seine frommen Mönche,Wir sind ein eignes, wunderliches Volk.Von Gram gebeugt und ewiger Klage voll,Ohn’ Unterlaß in unserem TrauerjochDes feuchten Auges heiße Perle streuend,Und ewig hell und ewig heiter doch;Der Kerze gleich hinschmelzend und vergehend,Und doch, wie sie, in lichter Wonne lachend;Gemordet allezeit von Wimperdolchen,Von grausamen, die nur nach Blute dürsten,Und just hierinnen unseres Seins gewiß;Versunken in ein Meer von Schuld und Sünde,Ganz unbekannt mit dem Gefühl der Reue,Und fromm zugleich und frei von allem Argen,Des Lichtes Söhne, nicht der Finsterniß,Und so der Menge völlig unbegreiflich.Denn diese kennt nur dreierlei Naturen,Den Frömler erstlich, den Fanatiker,Den finsteren, blödsinnigen Barbaren,Den Wüstling ohne Geist und Herz sodann,Den selbstischen, unedelen, gemeinen,Den endlich in gewohnter Schranke dumpfBeharrenden; für Leute so, wie wir,Gebricht es ihr an Namen und Begriff.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Hafis. Eine Sammlung persischer Gedichte: nebst poetischen Zugaben aus verschiedenen Völkern und Ländern. S. 148-149, 1. Auflage, Hoffmann und Campe, Hamburg, 1846
Digitalisat
de.wikisource.org — „Wir, Vater Schemseddin und seine Kinder“, Fassung 3.506.185 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Georg Friedrich Daumer starb 1875; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1945 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118678957 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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Die Epoche ist die übliche literaturgeschichtliche Einordnung des AUTORS, nicht des einzelnen Gedichts. Ein spätes und ein frühes Werk desselben Verfassers stehen deshalb hier zusammen. Bei einigen Autoren ist die Einordnung geteilt; das steht dann auf der Epochenseite.