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Versbuch

Daddeldu verprügelt den Schiffsjungen

Joachim Ringelnatz · 18831934

13 Zeilen in 3 Strophen · zuerst gedruckt 1928

Wenn du siehst, daß jemand ins Wasser fällt,Dann springst du sofort hinterher.Denn man weiß nie bestimmt,Ob er sackt oder schwimmt,Und die nassen Kleider sind schwer.

Wenn du erst dich besinnst, was du selber riskierst,Dann ist das eine Hundeschweinerei!Denn, wenn du wirklich dein Leben verlierst,Was wäre dann schon Schlimmes dabei?!

Wenn aber der Jemand ertrinkt – und, wie hierEs beinahe geschah, eine Frau –,Dann verdienst du, daß ich die Leiche dirRechts und links um die Ohrflossen hau.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Matrosen. Erinnerungen, ein Skizzenbuch: handelt von Wasser und blauem Tuch, S. 192, Internationale Bibliothek GmbH, Berlin, 1928
Digitalisat
de.wikisource.org — „Daddeldu verprügelt den Schiffsjungen“, Fassung 3.781.046 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Joachim Ringelnatz starb 1934; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 2004 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118601121 der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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