Der baronisirte Bürger
Christian Fürchtegott Gellert · 1715–1769
39 Zeilen in 4 Strophen · zuerst gedruckt 1769
Des kargen Vaters stolzer SohnWard, nach des Vaters Tod, Herr einer Million,Und für sein Geld in kurzer Zeit Baron.Er nahm sich vor, ein großer Mann zu werden,Und ahmte, wenn ihm gleich der innre Werth gebrach,Doch die gebietrischen GeberdenDer Großen zuversichtlich nach.Bald wünscht er sich des Staatsmanns Ehre,Vertraut mit Fürsten umzugehn;Bald wünscht er sich das Glück, dereinst vor einem HeereMit Lorbern des Eugens zu stehn.Kurz, er blieb ungewiß, wo er mehr Ansehn hätte,Ob in dem Feld, ob in dem Cabinette?
Indessen war er doch Baron;Und sein Verdienst, die Million,Ließ sich, zu alles Volks Entzücken,In Läufern und Heiducken blicken.Er nahm die halbe Stadt in Sold,Bedeckte sich und sein Gefolg mit Gold,Und brüstete sich mehr in seiner Staatscarosse,Als die daran gespannten Rosse.
Er war der Schmeichler Mäcenat.Ein Geck, der ihn gebückt um seine Gnade bat,Und alles, was sein Stolz begonnte,Recht unverschämt bewundern konnte,Der kam sogleich in jener Freunde Zahl,In der man mit ihm aß, ihn lobt, und ihn bestahl,Und, wenn man ihn betrog, zugleich ihn überredte,Daß er des Argus Augen hätte.
Was braucht es mehr als Stolz und Unverstand;Um Millionen durchzubringen?Unsichrer ist kein Schatz, als in des Jünglings Hand,Den Wollust, Pracht und Stolz zu ihren Diensten zwingen.Der Herr Baron vergaß bey seinem großen SchatzDen Staatsmann und den Held, ward sinnreich im Verschwenden,Und sah in kurzer Zeit sein Gut in fremden Händen:Starb arm und unberühmt. Kurz, er bewies den Satz,Daß Aeltern ihre Kinder hassen,Wofern sie ihnen nichts, als Reichthum, hinterlassen.
Quelle und Rechte
- Textgrundlage
- Sämmtliche Schriften. 1. Theil: Fabeln und Erzählungen, Erstes Buch. S. 99–100, 1. Auflage, M. G. Weidmanns Erben und Reich und Caspar Fritsch, Leipzig, 1769
- Digitalisat
- de.wikisource.org — „Der baronisirte Bürger“, Fassung 4.596.845 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
- Gemeinfrei
- Christian Fürchtegott Gellert starb 1769; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 1839 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 118538322 der Deutschen Nationalbibliothek.
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