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Versbuch

Kleine Dienstreise

Kurt Tucholsky · 18901935

33 Zeilen in 8 Strophen · zuerst gedruckt 07. September 1926

Kleine Dienstreise von Theobald TigerIn Frankfurt haben sie eine Brucken geschlagen;über den Main herüber tut sie nunmehr ragen.Und um sie einzuweihen, haben die Frankfurter eine große Feierarrangiert – mit Böllergeläute und Festzug und Aeppelwoi und gedichteter Sangesleier.Gut.

Dazu haben sie auch den diensttuenden Reichspräsidenten eingeladen.Bei dem steht aber die Stadt Frankfurt nicht in Gnaden,und so ist er auch zur Mainbrücken-Feier nicht gekommen.Denn er hat, glaube ich, denen Frankfurtern übel genommen,daß sie – pfui Deubel! – Demokraten sein.Und darauf sagte er: „Nein!“Gut.

Die Frankfurter haben sich den Schmerz von der Nase gewischtund machten sich aus der präsidentlichen Abwesenheit weiter nischt.

Wo aber – das fragen wir uns – war der hohe Gast,der fastin eine republikanische Demokratenstadt hineinzufallen in die schmerzliche Lage gekommen wäre?

In Berlin? Nein. In Köln? Nein. In Königsberg? Nein. Vielmehre,weil man ihn dorthin zu einer Familienfeier lud:In Stolp. (Hinterpommern.)Gut.

Ja da –!Da gehts noch her wie in einem altdeutschen Napfkuchen.Da kann man sich die Republikaner mit der Reichswehrlaterne suchen.Da kommen noch abends die Honoratioren zusammen,sitzen breitährig da und tun die verfluchte Judenrepublik verdammen.Da ist noch deutsche Ordnung, Zucht, Sitte und Gottesfurcht in schönem Quartettund kein Wasserklosett.

Dortselbst weihte unser Oepperster ein Stadion ein.Stolp (in Hinterpommern) scheint wichtiger als eine Brücke über den Main,die Nord und Süd verbindet, eine schöne Allegorie aus Granit.

Jeder, wohin es ihn zieht.

Quelle und Rechte

Textgrundlage
Die Weltbühne. Jahrgang 22, Nummer 36, Seite 375, Verlag der Weltbühne, Berlin, 07. September 1926
Digitalisat
de.wikisource.org — „Kleine Dienstreise“, Fassung 1.000.534 · Bearbeitungsstand „fertig“ · abgerufen am 2026-08-28
Gemeinfrei
Kurt Tucholsky starb 1935; das Urheberrecht ist mit Ablauf des Jahres 2005 erloschen (§ 64 UrhG in Verbindung mit § 69 UrhG). Sterbejahr belegt durch den GND-Datensatz 11862444X der Deutschen Nationalbibliothek.

Die Schreibweise ist die der angegebenen Druckausgabe und wurde nicht modernisiert. Was wie ein Tippfehler aussieht, ist in der Regel keiner.

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